Die Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Stadtgebiet Bad Liebenstein (Spielapparatesteuersatzung) vom 10. November 2014 wurde am 23. Oktober 2014 im Stadtrat beschlossen und im → Amtsblatt Nr. 8/2014 vom 28. November 2014 bekannt gemacht.
Die Stadt Bad Liebenstein erhebt eine Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte. Details regelt die Spielapparatesteuersatzung. Die können Sie hier einsehen und als PDF-Datei herunterladen. Zudem verlinken wir auf die Bekanntmachungen im Amtsblatt der Stadt Bad Liebenstein und verweisen auf weiterführende Informationen.