Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (Az: 53091520)
Zweigstelle Schmalkalden
Hoffnung 30
98574 Schmalkalden
Liegenschaftsvermessung nach dem Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetz vom 16.Dezember 2008 (GVBl.S.574) in der jeweils geltenden Fassung
Ankündigung des Anhörungstermins über die Ergebnisse der örtlichen Vermessungsarbeiten
Gemeinde: Bad Liebenstein
Gemarkung: Bad Liebenstein
Flur(en): /
Flurstück(e): 218/14, 218/17, 224/7, 224/8, 224/10, 224/13, 224/19, 243/6, 243/7, 244/7, 244/8, 244/9, 247/11, 249/4, 249/6, 254/6, 256/2, 264/4, 264/5, 269, 270/5, 299/4, 300/1, 300/2, 302/5, 302/6, 302/7, 302/8, 303/5, 303/6, 304/3, 306/9, 308/2, 309/6, 313/10, 314/1, 319/8, 328/24, 328/25, 333/1, 336/3, 336/4, 339/3, 339/5, 339/6, 344/5, 344/6, 347/4, 355/8, 355/9, 355/10, 355/11, 355/12, 358/3, 358/4, 359/14, 359/15, 359/16, 359/18, 359/22, 359/23, 359/25, 359/26, 359/27, 359/29, 359/31, 360/7, 360/10, 360/11, 389/6, 411/8, 411/12, 411/15, 411/17, 411/18, 411/19, 421/19, 421/21, 421/29, 422/9, 422/11, 424/2, 424/4, 427/3, 427/4, 429/8, 435/13, 438/3, 438/5, 438/6, 439/9, 439/11, 439/13, 442/5, 442/6, 446/7, 449/3, 450/6, 453/4, 456/1, 459/6, 460/6, 516/53, 946/14, 946/15, 1364/5, 1381/11, 1383/11, 2227/29, 2227/31
Lagebezeichnung: Herzog-Georg-Straße
Antragsteller: Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV)
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit dem November 2021 erfolgte an den oben genannten Flurstücken eine Liegenschaftsvermessung (Straßenschlussvermessung). Für die Wiederherstellung und Zerlegung von Flurstücksgrenzen wurden Grenzpunkte untersucht und ggf. abgemarkt. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wird in einer Grenzniederschrift beurkundet. Zuvor haben Sie die Möglichkeit, sich zum Ergebnis der Liegenschaftsvermessung zu äußern.
Der dazu vorgesehene Anhörungstermin findet am 28.04.2025 ab 9:00 Uhr auf dem Parkplatz des „REWE“-Marktes in Bad Liebenstein statt.
Es ist Ihnen freigestellt, den Termin zur Anhörung wahrzunehmen. Sie können sich auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Eine Anwesenheitspflicht besteht nicht. Kosten, die Ihnen durch die Wahrnehmung eines Termins entstehen, können leider nicht erstattet werden.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Henry Waurick OVR