Hinweise zu den Grundsteuerbescheiden
Was ist die Grundsteuer?
Jeder, der ein Grundstück, ein Gebäude oder eine Eigentumswohnung besitzt, zahlt die Grundsteuer. Die Steuer wird an die Stadt oder Gemeinde gezahlt, in der sich das Eigentum befindet.
Wie wird die Grundsteuer berechnet?
Die Berechnung erfolgt in drei Schritten:
1. Grundsteuerwert und Grundsteuermessbetrag ermitteln
- Datenbasis: Sie haben in den vergangenen Jahren Informationen zu Ihrer Immobilie an das Finanzamt übermittelt.
- Grundsteuerwert: Das Finanzamt berechnet damit einen Wert, der den Wert Ihrer Immobilie widerspiegelt.
- Messzahl: Dieser Wert wird mit einer festgelegten Steuermesszahl multipliziert. Das Ergebnis nennt man den Grundsteuermessbetrag.
2. Hebesatz anwenden
Was ist der Hebesatz?
Jede Stadt oder Gemeinde legt einen eigenen Prozentsatz, den sogenannten Hebesatz, fest. In der Stadt Bad Liebenstein beträgt er für das Jahr 2025 weiterhin:
- Für Grundsteuer A: 271 %
- Für Grundsteuer B: 389 %
3. Berechnung
Man multipliziert den Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz. Das Ergebnis ist die zu zahlende Grundsteuer.
Wichtige Hinweise zum Ablauf
Rechtsgültige Bescheide:
- Der Bescheid, der den Grundsteuerwert festlegt, und der Bescheid, der den Grundsteuermessbetrag bestimmt, wurden bereits seit Oktober 2022 vom Finanzamt verschickt.
- Zuvor basierte die Steuer auf alten Einheitswerten; ab 01.01.2025 wird der neu festgelegte Grundsteuerwert zur Berechnung der Grundsteuer herangezogen.
Bei Rückfragen oder Einwänden:
- Zum Grundsteuerbescheid (Zahlung, Hebesatz etc.): Wenden Sie sich bitte an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung (die Kontaktdaten stehen im Bescheid).
- Zum Bescheid über den Grundsteuerwert oder Grundsteuermessbetrag: Schreiben Sie an das für Ihr Grundstück zuständige Finanzamt (Kontaktdaten finden Sie in den Bescheiden).
Hinweis zu Einsprüchen:
Wenn Sie gegen die Festsetzung des Grundsteuerwerts oder des Messbetrags Einspruch einlegen, ändert das zunächst nichts an der Zahlungspflicht. Sollte sich durch den Einspruch etwas ändern, erhalten Sie später einen korrigierten Bescheid.
Weitere Informationen:
Auf der Website des Thüringer Finanzministeriums finden Sie zusätzliche Informationen: finanzamt.thueringen.de/service/grundsteuer
Sonderfall bei Eigentümerwechsel:
Da die Finanzämter aktuell sehr beschäftigt sind, kann es vorkommen, dass bei einem Eigentümerwechsel der Bescheid noch an den Vorbesitzer geht. In diesem Fall wird später ein korrigierter Bescheid erstellt.