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Hinweise zum Silvesterfeuerwerk

Mit dem Jahreswechsel steht Silvester vor der Tür und Feuerwerkskörper gehören für viele traditionell dazu. Doch immer wieder führt der unsachgemäße Umgang mit Pyrotechnik zu Unfällen und Bränden. Damit in Bad Liebenstein alle unfallfrei und wohlbehalten in das Jahr 2025 starten können, sollten alle verantwortungsvoll mit Feuerwerksgegenständen umgehen. Einige Hinweise:

Burgen und Schlösser sind beliebte Aufenthaltsorte in der Silvesternacht. Die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten (STSG) weist darauf hin, dass in allen 31 Kulturdenkmalen der Gebrauch von Feuerwerkskörpern verboten ist. In Bad Liebenstein gehören die Burgruine und Schloss- und Park Altenstein zu den Liegenschaften der Stiftung.

Auch bei umsichtigem Gebrauch von Böllern und Raketen ist die Gefahr von Bränden mit verheerender Wirkung groß. In den vergangenen Jahren konnte an mehreren historischen Gebäuden nur durch das zügige Eingreifen der Feuerwehr Schlimmeres verhindert werden. Die Stiftung appeliert deshalb eindringlich, das Verbot zu achten und mit Feuerwerkskörpern Abstand zu den Kulturschätzen zu wahren.

Auch wenn es in Bad Liebenstein keine weiteren ausgewiesenen Verbotszonen gibt, ist Feuerwerk nicht überall erlaubt: Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten (Erste Verordnung zum Deutschen Sprengstoffgesetz § 23, Abs. 1). Darüber hinaus bittet die Stadtverwaltung alle Bürgerinnen und Bürger um einen rücksichtsvollen Umgang mit Feuerwerkskörpern im gesamten Stadtgebiet. Das gilt allgemein, vor allem aber im historischen Kurviertel, im Klinikumfeld, am Parkstadion und am Tierpark. Bitte denken Sie auch daran, dass für Tiere generell die Silvesterknallerei größten Stress bedeutet.

Am 1. Januar müssen in den Vormittagsstunden die Rückstände des Silvesterfeuerwerks gemäß der Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Liebenstein beseitigt sein, um Einschränkungen des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs zu vermeiden.

Weitere Hinweise allgemein gibt es auf den Infoseiten des Bundesinnenministeriums: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2023/12/silvester_23-24.html

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