Die vom Gewässerunterhaltungsverband beauftragten Büros werden ab 16. März 2026 vermehrt Begehungen, insbesondere Vermessungsarbeiten, im Bereich der oben genannten Gewässerabschnitte durchführen.
Wir bitten alle Anwohner, den Mitarbeitern der Büros, welche sich vor Ort ausweisen können, den Zugang zu den Gewässern zu gewähren. Wir bedanken uns schon jetzt für ihre Unterstützung.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der betroffenen Anlieger- und Hinterliegergrundstücke entsprechend § 41 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit § 68 des Thüringer Wassergesetzes (ThürWG), zu dulden haben, dass der Gewässerunterhaltungspflichtige oder dessen Beauftragte nach vorheriger Ankündigung, Grundstücke betreten und vorübergehend benutzen, soweit es die Vorbereitung von Hochwasserschutzmaßnahmen oder eines sonstigen Vorhabens erfordert.
Bei Rückfragen stehen Ihnen die zuständigen Mitarbeiter des Gewässerunterhaltungsverbandes und der Stadtverwaltung Bad Liebenstein zur Verfügung.