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Information zum Flurbereinigungsverfahren wegen Bau der B 62

Im Zuge vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen für den Bau der B 62 Ortsumgehung Bad Salzungen (hier 5. Bauabschnitt - Werraquerung) findet ein Flurbereinigungsverfahren Barchfeld-Nord statt. Grundstücke bzw. Teilgrundstücke werden den Besitzern entzogen. Die vorgezogene Herstellung der Ausgleichsmaßnahmen dient der Sicherstellung ihrer ökologischen Funktionsfähigkeit vor dem Beginn der Straßenbauarbeiten. Das TLBG hat die Stadt Bad Liebenstein als angrenzende Kommune um ortsübliche Bekanntmachung der Anordnung gebeten.

Kartenausschnitt mit eingefärbten Flurstücken

Die Besitzeinweisung in die Flächen erfolgt zum 1. Juli 2023. Der ↗ vorläufigen Anordnung des Thüringer Landesamts für Bodenmanagement und Geoinformation können alle Details zu den betroffenen Grundstücken, den Gründen und Hinweise zu Entschädigungen und Ersatzflächen entnommen werden. Der genaue Umfang des Entzuges dieser Grundstücke ergibt sich aus den Anlagen zur Anordnung (Liste der betroffenen Grundstücke und eine Karte im Maßstab 1:1.000). Die Anordnung mit Anlagen liegt in der Gemeinde Barchfeld-Immelborn (Nürnberger Straße 63, 36456 Barchfeld-Immelborn), in der Stadt Bad Salzungen (Ratsstraße 2, 36433 Bad Salzungen) und im Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Flurbereinigungsbereich Meiningen (Frankental 1, 98617 Meiningen) während der Dienststunden zur Einsichtnahme für die Betroffenen aus. 

Online verfügbar ist die vollständige Anordnung mit den Anlagen unter: ↗  https://tlbg.thueringen.de/flurbereinigung.

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