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Öffentliche Bekanntmachung von Landschaftspflegemaßnahmen in Steinbach

Der Landschaftspflegeverband Thüringer Wald führt seit 2024 auf auf den Bergwiesen und Magerrasenflächen bei Steinbach Pflegemaßnahmen durch und setzt sie bis mindestens zum Frühjahr 2026 fort. Da nicht alle Eigentümer der betroffenen Flächen ermittelt werden konnten, erfolgt die Information darüber über eine Öffentliche Bekanntmachung.

der gestempelte aushängende Bekanntmachungstext, er ist wortgleich mit dem inline veröffentlichten Volltext

Ausgehängte Bekanntmachung (Scan, PDF, nicht barrierefrei)

Öffentliche Bekanntmachung von Landschaftspflegemaßnahmen in Steinbach – Bereich Zugfinkskuppe, Ermesgehege und Lotzerödchen

Eigentümerauskunft

Betroffene Fläche: Gemarkung Steinbach, Flurstücke 835/3, 1941, 1943, 1944, 1949, 1951, 1952, 1953, 1954, 1955, 1956, 1957, 1958, 1959/3, 1959/4, 1959/5, 1963, 1964, 1965, 1972, 1982, 1984,
1985, 1988, 1990, 1995, 1996, 1997, 1998, 1999, 2000, 2002, 2003, 2004, 2005, 2092, 2093

Der Landschaftspflegeverband Thüringer Wald e. V. beabsichtigt in den Sommer- und Herbstmonaten 2024, sowie in den Jahren 2025 und 2026, auf den Bergwiesen und Magerrasenflächen bei Steinbach Pflegemaßnahmen durchführen zu lassen. Die geplanten Maßnahmen umfassen eine insektenschonende Mahd mit Beräumung des anfallenden Mahdguts. Zudem sollen teilweise stark verbuschte Bereiche wieder freigestellt werden. Diese Landschaftspflegemaßnahmen sind Teil des geförderten ENL Projektes „Wiederherstellung wertvoller Magerstandorte und Reptilienschutz bei Bad
Liebenstein“.
Ziel der Maßnahme ist die Verbesserung des Pflegezustandes der FFH Lebensraumtypen „Flachlandmähwiese“ sowie „artenreiche Borstgrasrasen“, insbesondere im Hinblick auf Vorkommen von Reptilienarten wie der Zauneidechse (Lacerta agilis). Um die Bedingungen für diese und andere geschützte Arten zu optimieren und den Bestand langfristig zu sichern, sollten die vorhandenen Offenlandbiotope gepflegt werden.
Die 2024 durchgeführten Maßnahmen sind als Erstpflege gedacht. In den Jahren 2025 und 2026 werden weitere Maßnahmen als Nachpflege durchgeführt. Gemäß § 65 Abs. 1 BNatSchG haben Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte von Flurstücken Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege aufgrund naturschutzrechtlicher Vorschriften zu dulden, soweit dadurch die Nutzung des Grundstückes nicht unzumutbar beeinträchtigt wird. Von der Durchführung der Maßnahmen sind die Berechtigten in geeigneter Weise zu benachrichtigen (§ 65 Abs. 2 BNatSchG).

Da die Eigentümer der oben genannten betroffenen Flurstücke nicht ermittelt werden konnten, erfolgt die Information der Betroffenen durch öffentliche Bekanntmachung. Diese erhalten hiermit die Möglichkeit, Ihren Eigentumsbezug festzustellen und bei den unten genannten Stellen glaubhaft zu machen. Bitte teilen Sie den genannten Stellen innerhalb von zwei Wochen nach dem Tag der Veröffentlichung dieser Zustellung mögliche Hinweise oder Einwände schriftlich mit.

Für die Eigentümer oder Nutzungsberechtigten entstehen aufgrund der Durchführung der Pflegemaßnahmen keinerlei Verbindlichkeiten, Kosten oder andere Verpflichtungen. Die öffentliche Zustellung erfolgt hiermit durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 15 Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (ThürVwZVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Februar 2009 (GVBl. S. 24), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23. September 2015 (GVBl. S. 131, 133).

Ansprechpartner Herr Storch
Tel.: 03695 840 247
E-Mail: d.storch(at)lpv-thueringer-wald.de

Landschaftspflegeverband Thüringer Wald e.V.
Rennsteigstraße 18
98673 Eisfeld OT Friedrichshöhe
 

Stadtverwaltung Bad Liebenstein
Bahnhofstraße 22
36448 Bad Liebenstein 

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