Folgendes Flurstück ist betroffen:
Gemarkung Bad Liebenstein, Flur 0, Flurstück 1305/4
Der Fortführungsnachweis kann von den Grundstückseigentümern sowie den Inhabern grundstücksgleicher Rechte vom 12. Mai 2025 bis 11. Juni 2025 in der Zeit
von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von Montag bis Donnerstag von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr sowie nach Vereinbarung im Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation, Zweigstelle Gotha, Schloßberg 1, 99867 Gotha eingesehen werden.
Gemäß § 11 Abs. 4 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung wird die Fortführung des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung des Fortführungsnachweises bekannt gegeben. Der Fortführungsnachweis gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen den Fortführungsnachweis kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist beim Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Hohenwindenstraße 13a, 99086 Erfurt schriftlich Widerspruch eingelegt werden.
Gotha, den 7. April 2025
Im Auftrag
gez. Katja Stein
Referatsbereichsleiterin