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Offenlegung über die Fortführung des Liegenschaftskatasters (Schweina)

Durch das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation wurde das Liegenschaftskataster in der Gemarkung Schweina, der Gemeinde Bad Liebenstein auf der Grundlage einer Liegenschaftsvermessung (53003817) fortgeführt.

Betroffen ist das Flurstück 2345 der Gemarkung Schweina.

Der Fortführungsnachweis kann von den Grundstückseigentümern sowie den Inhabern grundstücksgleicher Rechte vom 04.02.2025 bis 03.03.2025 in der Zeit vonMontag bis Freitag von 08:00-12:00 Uhr und von Montag bis Donnerstag von 13:00-15:00 Uhrsowie nach telefonischer Vereinbarung (Telefonnummer 0361574016000) in den Räumen des Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation, Zweigstelle Gotha, Schloßberg 1, 99867 Gotha eingesehen werden.

Gemäß § 11 Abs. 3 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung wird die Fortführung des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung des Fortführungsnachweises bekannt gegeben.
Der Fortführungsnachweis gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen den Fortführungsnachweis kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist beim Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Hohenwindenstraße 13a, 99086 Erfurt schriftlich Widerspruch eingelegt werden.

Gotha, den 15.01.2025

Im Auftrag
gez. Katja Stein
Referatsbereichsleiterin Datenführung

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