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Schöffen gesucht

Im Dezember 2023 geht für die Schöffen und Jugendschöffen nach fünf Jahren ehrenamtlicher Arbeit ihre Amtszeit am Amtsgericht Bad Salzungen sowie am Landgericht Meiningen zu Ende. Für die neue Amtszeit von 2024 bis 2028 sind Neuwahlen erforderlich. Darum werden jetzt neue Bewerber für dieses verantwortungsvolle Ehrenamt in der Thüringer Justiz gesucht.

Plakat mit Spruch: Wo kein Schöffe, da kein Richter

Jugendschöffen

Es können Personen berücksichtigt werden, die mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sind, sie müssen Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sowie erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein, z. B. eigene Kinder erzogen oder durch berufliche Tätigkeit Umgang mit Kindern haben. Die Personen müssen mindestens seit einem Jahr in einer Stadt oder Gemeinde des Wartburgkreises wohnen. Die Neuwahl der Jugendschöffen erfolgt über den Wartburgkreis (Jugendamt). Interessierte wenden sich dazu bitte an das Landratsamt Wartburgkreis, weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Website des Jugendamtes.

Ihre Bewerbung für das Amt als Jugendschöffe senden Sie bitte an:

Landratsamt Wartburgkreis
- Jugendamt -
Stichwort: Jugendschöffen
Erzberger Allee 14
36433 Bad Salzungen

Bewerbungsformular Jugendschöffen als PDF

Erwachsenenschöffen

Für die Neuwahl der Erwachsenenschöffen sind Bewerber durch die Städte und Gemeinden in die jeweiligen Vorschlagslisten aufzunehmen. Aus diesen wählt ein Wahlausschuss beim Amtsgericht Bad Salzungen im Laufe des Jahres 2023 die Schöffen aus.

Zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für das Schöffenamt können sich interessierte Bürger der Stadt Bad Liebenstein vorschlagen lassen oder auch selbst bewerben. Entsprechende Bewerbungen können bis 24. Mai 2023 bei der Stadtverwaltung Bad Liebenstein abgegeben werden.

Die durch die jeweilige Gemeinde aufgestellte Vorschlagsliste wird an das zuständige Amtsgericht übergeben. Dort findet durch einen dafür eingerichteten Wahlausschuss die eigentliche Wahl statt, das heißt, aus den auf der Liste stehenden Bewerbern wird die erforderliche Anzahl an Schöffen ausgewählt. Der Einsatz der gewählten Schöffen erfolgt je nach Wahl am Amtsgericht oder am Landgericht. Diese Entscheidung trifft der Wahlausschuss.

Die Voraussetzungen für die Eignung als Schöffin oder Schöffe ergeben sich aus den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere den Paragraphen 31 bis 35 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG). Als Schöffen kommen Personen in Frage, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und am 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sind.

Sofern Dritte Vorschläge einreichen, sollte vorher mit dem Vorgeschlagenen darüber gesprochen werden, ob evtl. Hinderungsgründe nach §§ 32 bis 35 GVG vorliegen, und ob die ehrenamtliche Tätigkeit mit der beruflichen Tätigkeit hinsichtlich Ausfallzeiten und Terminplanung zu vereinbaren ist.

Ihre Bewerbung für das Amt als Schöffe senden Sie bitte an:

Stadtverwaltung Bad Liebenstein
Hauptamt
Bahnhofstraße 22
36448 Bad Liebenstein.

Bewerbungsformular Erwachsenenschöffen als pdf

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