Der Aufnahme in die Landesliste gingen sehr arbeitsreiche 8 Monate voraus. Die Arbeitsgruppe Fackelbrand, bestehend aus dem Fackelbeauftragten Thomas Mieling, Dr. Eike Biedermann (wegen Urlaub nicht in Erfurt anwesend) Frank Wenig und dem Ortschronisten Andreas Raddatz, bearbeiteten die umfangreichen Bewerbungsunterlagen mit reichlich Akribie und Fachwissen. Sehr knifflig für die Fackelkenner war das Aussuchen der begrenzten Anzahl Bilder des Fackelbrandes, sollten diese doch auch den Laien das Brauchtum erklärend nahebringen. Die Arbeitsgruppe bedankt sich bei Frau Juliane Stückrad, Leiterin der Volkskundlichen Beratungsstelle Hohenfelden, für ihre Unterstützung und sehr angenehme Zusammenarbeit. Mit der Aufnahme in die Liste endet die Arbeit nicht, die Arbeitsgruppe wird sich weiter mit dem Brauch befassen, Quellen und Fotos zusammentragen und arbeitet an einer größeren Zusammenfassung. Der Fackelbrandbeauftragte und Schweinas Ortsteilbürgermeister Thomas Mieling, macht auf die Verantwortung aufmerksam, die mit der Auszeichnung einhergeht:
Diese Auszeichnung ist Dank und Wertschätzung aller, welche den Brauch des Fackelbrennens über die Jahrhunderte gelebt und an die nächsten Generationen weitergegeben haben. Für die Akteure von heute ist sie Ansporn und Verpflichtung zugleich, ihr Wissen und Können um den Fackelbrauch auch an die Jugend weiterzugeben. Der weihnachtliche Fackelbrand zu Schweina ist nicht nur für den Heiligabend von großer Bedeutung. Er entfaltet darüber hinaus im gesellschaftlichen Leben der Bewohner immer wieder eine zusätzliche, ganz besondere heimatverbundene und lag anhaltende Wirkung.
Das neu geschaffene Landesverzeichnis Immaterielles Kulturerbe Thüringen bildet regional bedeutende Kulturformen ab. Neben „Brehms Welt“ und „Fröbels Kindergartenidee“ wurden aus der aktuellen Ausschreibungsrunde im Frühjahr dieses Jahres fünf weitere Kulturformen in das neue Landesverzeichnis aufgenommen. Aktuell beinhaltet das Landesverzeichnis elf Kulturformen, die auf der Webseite der Thüringer Staatskanzlei zum Immateriellen Kulturerbe https://www.staatskanzlei-thueringen.de/arbeitsfelder/kultur/immaterielles-kulturerbe abrufbar sind.
Auf Bundesebene bewertet derzeit ein unabhängiges Expertengremium bei der Deutschen UNESCO-Kommission die Vorschläge der Bundesländer. Basierend auf dessen Empfehlungen entscheiden die Kulturministerkonferenz und die Kulturstaatsministerin Claudia Roth schließlich, welche Anträge in das Bundesweite Verzeichnis Immaterielles Kulturerbe aufgenommen werden. Mit einer Entscheidung ist Anfang 2023 zu rechnen.