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Wahlausschuss hat getagt: Endgültige Ergebnisse Bürgermeisterwahl

Am 1. Oktober, um 13 Uhr, hat der Wahlausschuss für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters in Bad Liebenstein getagt und das Ergebnis beschlossen. Damit ist das bisher vorläufige Wahlergebnis endgültig.

Feststellung des Wahlergebnisses zur Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters in der Einheitsgemeinde Stadt Bad Liebenstein
am 29. September 2024

1. Der Wahlausschuss der Einheitsgemeinde Stadt Bad Liebenstein hat in der öffentlichen Sitzung am 1. Oktober 2024 das endgültige Ergebnis für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters wie folgt festgestellt:

Zahl der Wahlberechtigten:6.496
Zahl der Wähler:1.285
Zahl der ungültigen Stimmabgaben:75
Zahl der gültigen Stimmabgaben1.750
Wahlbeteiligung28,1 %

2. Von den gültigen Stimmen entfielen auf:

Wahlvorschlag Christlich Demokratische Union (CDU)

Lfd. Nr.WahlvorschlagStimmen
1Rakowski, Susanne1.695

Einzelbewerber

Lfd. Nr.WahlvorschlagStimmen
2Peter, Steffen9
3Reum, Silvia1
4Scherf, Konrad2
5Pakosch, Peter1
6Kley, Heiko2
7Weyh, Vaiko4
8Hübner, Felix2
9Engel, Martin8
10Trautvetter, René2
11Hausdörfer, Falk3
12Mieling, Thomas3
13Malsch, Marcus1
14Eisenbrandt, Gerd2
15Weitz, Nadine1
16Riemer, Katrin3
17Endert, Raphael2
18Schleifer, Jens1
19Biedermann, Martin1
20Simon, Katja2
21Schmidt, Ronny2
22Göcking, Frank1
23Gierth, Hendrik1
24Demski, Enrico1
 ZUSAMMEN1.750

Mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen entfallen auf folgenden Bewerber: Rakowski, Susanne (CDU). Sie ist zur Bürgermeisterin gewählt.

3. Jeder Wahlberechtigte bei der Wahl des Bürgermeisters und auch jeder in einem zugelassenen Wahlvorschlag aufgestellte nicht wahlberechtigte Bewerber kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung mit Begründung bei der Rechtsaufsichtsbehörde  – Landratsamt Wartburgkreis, Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen – wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung (Wahlvorschriften) anfechten. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Bad Liebenstein, den 1. Oktober 2024

gez. Raßbach

Wahlleiterin

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