Wohnsitz an- und ummelden

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Anmeldung

Bitte denken Sie daran, sich innerhalb von 2 Wochen in unserem Einwohnermeldeamt anzumelden. Laut Bundesmeldegesetz sind sie dazu verpflichtet. Das gilt auch, wenn es sich um eine Zweitwohnung handelt. Für die Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:

Bei Fragen zu Ausnahmen und besonderen Regelungen, z.B. bei Aufnahme in Krankenhäuser oder Pflegeheime, kontaktieren Sie bitte telefonisch das Einwohnermeldeamt.


Abmeldung

Bei einem Umzug innerhalb von Deutschland müssen Sie sich nicht extra in Bad Liebenstein abmelden. Sie melden sich einfach innerhalb von 2 Wochen beim Meldeamt Ihres neuen Wohnortes an, von dort aus erfolgt automatisch die Abmeldung aus Bad Liebenstein. Wenn Sie ins Ausland ziehen, müssen Sie sich weiterhin beim Bad Liebensteiner Einwohnermeldeamt abmelden. Sollten Sie eine Nebenwohnung in Bad Liebenstein abmelden wollen, ist das Meldeamt an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig.


Ummeldung

Sie ziehen innerhalb von Bad Liebenstein um? Auch das müssen Sie dem Einwohnermeldeamt innerhalb von 2 Wochen mitteilen. Für die Ummeldung denken Sie bitte an Ihren Personalausweis, damit die neue Anschrift eingetragen werden kann.

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Ihre Ansprechpartnerin

Frau Faber
Einwohnermeldeamt
Dienststelle Bad Liebenstein (EG, Nebeneingang)
Bahnhofstraße 22
36448 Bad Liebenstein

✆ +49 (0) 36961 36123
℻ +49 (0) 36961 3617523
einwohnermeldeamt(at)bad-liebenstein.de

Hilfreiche Links

Bundesmeldegesetz