Kurbeitrag

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Chronik

Die 1. Satzung zur Änderung der Kurbeitragssatzung vom 8. Dezember 2020 wurde am 26. November im Stadtrat beschlossen und im → Amtsblatt Nr. 4/2020 vom 23. Dezember 2020 bekannt gemacht.

Die Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages der Stadt Bad Liebenstein (Kurbeitragssatzung) vom 6. April 2017 wurde am 16. Februar 2017 im Stadtrat beschlossen und im → Amtsblatt Nr. 2/2017 vom 2. Juni 2017 bekannt gemacht.

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Als staatlich anerkanntes Heilbad erhebt die Stadt Bad Liebenstein einen Kurbeitrag. Details zu Abgabepflicht, Höhe und Fälligkeit des Kurbeitrages regelt die Kurbeitragssatzung. Zudem verlinken wir auf die Bekannt­machungen im Amtsblatt der Stadt Bad Liebenstein und verweisen auf weiterführende Informationen.