Ordnungsbehördliche Verordnungen

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Chronik

der Ordnungsbehördlichen Verordnung im Stadtgebiet:

Die 1. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Abwehr von Gefahren in der Stadt Bad Liebenstein vom 2. April 2019 wurde im → Amtsblatt Nr. 4/2019 vom 3. Mai 2019 bekannt gemacht. 

Die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren in der Stadt Bad Liebenstein vom 2. Juli 2015 wurde im → Amtsblatt Nr. 5/2015 vom 17. Juli 2015 bekannt gemacht.

der Ordnungsbehördlichen Verordnung im Altensteiner Park:

Die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Betreten und Befahren der Felsen im Landschaftspark Altenstein außerhalb der dafür angelegten Wege vom 26. Oktober 2012 wurde im → Amtsblatt Nr. 13/2012 vom 7. Dezember 2012 bekannt gemacht.

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Damit das Zusammenleben gelingt und niemand in Gefahr gerät, gibt es für den Aufenthalt im Stadtgebiet und im Altensteiner Park Verhaltensregeln und gewisse Pflichten beziehungsweise Verbote. Die können Sie hier einsehen und als PDF-Datei herunterladen. Zudem verlinken wir auf die Bekannt­machungen im Amtsblatt der Stadt Bad Liebenstein und verweisen auf weiterführende Informationen.