Benutzung städtischer Einrichtungen

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Chronik

der Benutzungsordnung:

Die 1. Änderung der Ordnung über die Benutzung städtischer Immobilien der Stadt Bad Liebenstein (Benutzungsordnung) wurde am 7. März 2019 im Stadtrat beschlossen und im → Amtsblatt Nr. 3/2019 vom 5. April 2019 bekannt gemacht.

Die Ordnung über die Benutzung städtischer Immobilien der Stadt Bad Liebenstein (Benutzungsordnung) wurde am 18. Mai 2017 im Stadtrat beschlossen und im → Amtsblatt Nr. 2/2017 vom 2. Juni 2017 bekannt gemacht.

der Benutzungsentgeltordnung:

Die 2. Änderung der Benutzungsentgeltordnung für städtische Immobilien wurde am 14. März 2022 im Stadtrat beschlossen und im → Amtsblatt Nr. 2/2022 vom 20. Mai 2022 bekannt gemacht

Die 1. Änderung der Benutzungsentgeltordnung für städtische Immobilien wurde am 7. März 2019 im Stadtrat beschlossen und im → Amtsblatt Nr. 3/2019 vom 5. April 2019 bekannt gemacht.

Die Benutzungsentgeltordnung für städtische Immobilien wurde am 18. Mai 2017 im Stadtrat beschlossen und im → Amtsblatt Nr. 2/2017 vom 2. Juni 2017 bekannt gemacht.

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Die Wandelhalle, das Comödienhaus, das Palais Weimar und das Bürgerhaus Schweina können Sie zu öffentlichen und privaten Zwecken für Ver­an­staltungen anmieten. Wie Sie die Immo­bilien nutzen dürfen und was eine Anmietung kostet, regeln zwei Benutzungs­­ordnungen. Die finden Sie hier in der aktuellsten Lesefassung. Zudem verlinken wir auf die Bekannt­­­machungen im Amtsblatt der Stadt Bad Liebenstein.

Ihre Ansprechpartnerin

Frau Pfaff
Dienststelle Bad Liebenstein (EG, Nebeneingang)
Bahnhofstraße 22
36448 Bad Liebenstein
pfaff(at)bad-liebenstein.de