Straßenausbaubeiträge

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Chronik

der Straßenausbaubeitragssatzung:

Die 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen der Stadt Bad Liebenstein (Straßenausbaubeitragssatzung) wurde am 18. Juni 2020 im Stadtrat beschlossen und im → Amtsblatt Nr. 3/2020 vom 31. Juli 2020 bekannt gemacht.

Die Satzung über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen der Stadt Bad Liebenstein (Straßenausbaubeitragssatzung) vom 11. Dezember 2015 wurde am 10. Dezember 2015 im Stadtrat beschlossen und im → Amtsblatt Nr. 9/2015 vom 18. Dezember 2015 bekannt gemacht.

der Festsetzung des Beitragssätze für Schweina:
Die Satzung der Stadt Bad Liebenstein über die Festsetzung des Beitragssatzes nach § 7 a Thüringer Kommunalabgabengesetz für den Ortsteil Schweina für das Jahr 2015 vom 28. Juli 2017 wurde am 22. Juni 2017 im Stadtrat beschlossen und im → Amtsblatt Nr. 4/2017 vom 11. August 2017 bekannt gemacht.

Die Satzung der Stadt Bad Liebenstein über die Festsetzung des Beitragssatzes nach § 7 a Thüringer Kommunalabgabengesetz für den Ortsteil Schweina für das Jahr 2014 vom 15. April 2016 wurde am 18. Februar 2016 im Stadtrat beschlossen und im → Amtsblatt Nr. 3/2016 vom 29. April 2016 bekannt gemacht.

Die Satzung der Stadt Bad Liebenstein über die Festsetzung des Beitragssatzes nach § 7 a Thüringer Kommunalabgabengesetz für den Ortsteil Schweina für das Jahr 2013 vom 15. April 2016 wurde am 18. Februar 2016 im Stadtrat beschlossen und im → Amtsblatt Nr. 3/2016 vom 29. April 2016 bekannt gemacht.

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Ihr Ansprechpartner

Herr Schwarz
Amt für Bauwesen und Stadtentwicklung
Bahnhofstraße 11
36448 Bad Liebenstein
schwarz(at)bad-liebenstein.de