Vereinsförderung

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Chronik

Die 1. Änderung der Vereinsförderrichtlinie wurde am 23. Mai 2024 im Stadtrat beschlossen und im → Amtsblatt Nr. 4/2024 (PDF 729 KB) vom 7. Juni 2024 bekannt gemacht.

Die Richtlinie zur Förderung der Vereine der Stadt Bad Liebenstein (Vereinsförderrichtlinie) wurde am 18. Mai 2017 im Stadtrat beschlossen und im → Amtsblatt Nr. 2/2017 vom 2. Juni 2017 bekannt gemacht.

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Für Sportstätten, Kinder- und Jugendarbeit, Vereins­jubi­läen uvm. können Sie Förderung bean­tragen. Das Was und Wie regelt die Förder­richt­linie der Stadt Bad Liebenstein. Diese können Sie hier einsehen und als PDF herunterladen.