Vereinsförderung

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Chronik

Die Richtlinie zur Förderung der Vereine der Stadt Bad Liebenstein (Vereinsförderrichtlinie) wurde am 18. Mai 2017 im Stadtrat beschlossen und im → Amtsblatt Nr. 2/2017 vom 2. Juni 2017 bekannt gemacht.

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Für Sportstätten, Kinder- und Jugendarbeit, Vereins­jubi­läen uvm. können Sie Förderung bean­tragen. Das Was und Wie regelt die Förder­richt­linie der Stadt Bad Liebenstein. Diese können Sie hier einsehen und als PDF herunterladen.