Die Richtlinie zur Förderung der Vereine der Stadt Bad Liebenstein (Vereinsförderrichtlinie) wurde am 18. Mai 2017 im Stadtrat beschlossen und im → Amtsblatt Nr. 2/2017 vom 2. Juni 2017 bekannt gemacht.
↗ Sportförderung im Wartburgkreis
Für Sportstätten, Kinder- und Jugendarbeit, Vereinsjubiläen uvm. können Sie Förderung beantragen. Das Was und Wie regelt die Förderrichtlinie der Stadt Bad Liebenstein. Diese können Sie hier einsehen und als PDF herunterladen.