Verwaltungskosten

Für Amtshandlungen und Verwaltungsakte erhebt die Stadt Bad Liebenstein Gebühren gemäß Thüringer Verwaltungskostengesetz und -ordnung. Darauf verweist die sogenannte Verwaltungskostensatzung. Im Anhang der ↗ Thüringer Verwaltungskostenordnung finden Sie das entsprechende Kostenverzeichnis.