Sanierung und Ortsgestaltung

zurück...

Chronik

der Ortsgestaltungssatzung Bad Liebenstein:
Die Ortsgestaltungssatzung für das Sanierungsgebiet „Stadt- und Kurzentrum“ vom 6. August 2002 wurde im Amtsblatt Nr. 9/2002 vom 6. September 2002 bekannt gemacht.
 

der Ortsgestaltungssatzung Schweina:
Die 1. Änderung der örtlichen Bauvorschrift über die Gestaltung baulicher Anlagen im Sanierungsgebiet „Ortsmitte Schweina“ stammt vom 5. November 1997.

Die örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung baulicher Anlagen im Sanierungsgebiet „Ortsmitte Schweina“ vom 2. Dezember 1992 wurde am 16. Dezember 1992 in der Gemeindevertretung von Schweina beschlossen und am 15. September 1993 öffentlich bekannt gemacht.

der Ortsgestaltungssatzung Steinbach:
Die 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Steinbach über besondere Anforderungen an bauliche Anlagen (Gestaltungssatzung) stamm vom 8. Mai 2003.

Die Satzung der Gemeinde Steinbach über besondere Anforderungen an bauliche Anlagen (Gestaltungssatzung) wurde am 20. Mai 1992 in der Gemeindevertretung beschlossen und am 12. November 1992 öffentlich bekannt gemacht.

Sanierungsberatung

Der Sanierungsberater für Bad Liebenstein, Dr. Uwe Wilke, bzw. seine Mitarbeiter bieten Ihnen regelmäßig individuelle Beratungstermine an. In der Regel finden die Beratungen jeden 2. Dienstag im Rathaus von Bad Liebenstein statt. Damit sich die Sanierungsberater die nötige Zeit für Sie nehmen können, müssen Sie vorher über das Bauamt einen Termin vereinbaren. Dort erhalten Sie auch Auskunft über die nächsten Sprechzeiten.

zurück...

Ihr Ansprechpartner

Herr Schröder
Leiter Amt für Bauwesen und Stadtentwicklung
Bahnhofstraße 11
36448 Bad Liebenstein
✆ +49 (0) 36961 36159
oschroeder(at)bad-liebenstein.de

Die Ortsteile Bad Liebenstein, Schweina und Steinbach verfügen über teils jahrhundertealte Ortskerne, die den Orten einen unverwechselbaren Charakter verleihen. Diese historisch gewachsenen Ortsbilder bedürfen besonderen Schutzes und sind darum zum Sanierungsgebiet erklärt worden. Ziel ist es, das historische Gefüge und seinen besonderen Charakter für die Zukunft und nachfolgende Generationen zu erhalten. Darum gibt es für Grundstücksbesitzer im Sanierungsgebiet einige zusätzliche Auflagen und Gestaltungsvorgaben. Festgelegt sind die in den jeweiligen Ortsgestaltungssatzungen. Die können Sie hier einsehen. Verlinkungen auf Anträge und weitere Informationen ergänzen das Angebot.