Erklärung zur Barrierefreiheit
In dieser Erklärung erfahren Sie, wie Sie bei Barrieren auf dieser Webseite Hilfe erhalten können. Zusätzlich informiert die Erklärung über den Stand der Umsetzung der Barrierefreiheit.
Sie gilt für die unter rathaus.bad-liebenstein.de veröffentlichten Internetseiten der Stadtverwaltung Bad Liebenstein.
Kontaktangaben
Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Ihnen Mängel in Bezug auf die Barrierefreiheit auffallen. Wir bemühen uns, bestehende Barrieren schnellstmöglich abzubauen. Nutzen Sie dazu bitte den angegebenen Kontakt unserer für die Barrierefreiheit zuständigen Stelle für die Online-Kommunikation.
Stadtverwaltung Bad Liebenstein
Bahnhofstraße 22
36448 Bad Liebenstein
Telefon: +49 (0)36961 361-0
E-Mail: rathaus@bad-liebenstein.de
Bitte beachten Sie die Informationen zum Datenschutz und zur elektronischen Kommunikation.
Beschwerdemöglichkeit
Wenn Sie uns eine Barriere gemeldet haben und wir Ihnen nach einem Monat keine aus Ihrer Sicht zufriedenstellende Antwort gegeben haben, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle nach dem Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG) wenden:
Beauftragter für Menschen mit Behinderungen
Dennis Petschner
Thüringer Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen
Dienstsitz beim Thüringer Landtag
Häßlerstraße 6
99096 Erfurt
Telefon: +49 (0)361 573118000
E-Mail: kontakt@tlmb.thueringen.de
Stand der Umsetzung der Barrierefreiheit
Die Anforderungen der Barrierefreiheit für die Webseite rathaus.bad-liebenstein.de ergeben sich aus
- Richtlinie (EU) 2016/2102
- § 2 Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG)
- Artikel 2 der BITV 2.0
- Norm EN 301 549
- Web Content Accessibility Guidelines 2.0 (WCAG 2.0)
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen erfolgt mit einem im Mai 2026 durchzuführenden externen BIK BITV-Test und der Web Content Accessibility Guidelines 2.0.
Diese Internetseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit den vorgenannten Anforderungen vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Einige PDF-Dokumente liegen derzeit nicht in vollem Umfang barrierefrei vor. Das betrifft vor allem ältere Dokumente und Konzepte sowie umfangreiche Planungsunterlagen. Die eingestellten, nicht-barrierefreien PDF-Dokumente widersprechen dem Mindeststandard der EN 301 549 und erfüllen damit nicht die Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1). Antragsformulare im PDF-Dateiformat werden sukzessive digitalisiert und als Online-Antragsverfahren zugänglich gemacht. Zusätzliche redaktionelle Anpassungen sollen Informationen für die Wiedergabe am Screenreader leichter zugänglich machen und eine verbesserte Orientierung für Sehbehinderte gewährleisten.
Wir bemühen uns, eine möglichst einfache Sprache zu benutzen. Nicht immer ist dies aufgrund der komplexen Inhalte behördlicher Informationen möglich. Bitte schreiben Sie uns, wenn Ihrer Ansicht nach eine Text Sachverhalte unnötig kompliziert darstellt.
Wir versuchen weitgehend die Nutzung von Abkürzungen zu vermeiden oder aber wir verwenden beim ersten Auftreten im Text die ungekürzte Schreibweise, um dann im weiteren Text die eingeführte Abkürzung zu nutzen. Bitte informieren Sie uns, wenn Sie in unserem Angebot auf erläuterungsbedürftige Abkürzungen oder Fachbegriffe stoßen.
Veröffentlichung des Angebotes und Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Internetseite wurden am 27.04.2026 veröffentlicht.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 27.04.2026 erstellt.