Hund an- und abmelden

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Anmeldung

In folgenden Fällen müssen Sie Ihren Hund beim Ordnungsamt innerhalb von 14 Tagen anmelden:

  • wenn der Hund älter als drei Monate ist,
  • wenn Sie einen Hund neu erworben haben,
  • wenn Sie mit Hund nach Bad Liebenstein ziehen,
  • wenn Sie einen Hund für länger als zwei Monate in Pflege haben.

Für die Anmeldung benötigen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular. Sie brauchen außerdem einen Versicherungs- und einen Chipnachweis.

    Beachten Sie bitte folgende Hinweise

    • Ihre Angaben zum Hundehalter müssen vollständig und korrekt sein.
    • Ihr Hund muss mit einem fälschungssicheren, elektronisch lesbarem Transponder nach ISO-Standard (Mikrochip) durch einen Tierarzt gekennzeichnet sein.
    • Legen Sie uns bei der Anmeldung bitte den Ausweis (EU-Pass) vor bzw. fügen eine Kopie bei. Wichtig ist, dass die Chipnummer erkennbar ist.
    • Sie müssen über eine eigene Haftpflichtversicherung für den Hund verfügen, die mögliche durch den Hund verursachte Schäden abdeckt. Den Versicherungsschutz weisen Sie mit der sogenannten ⤓ Bescheinigung vom Abschluss der Versicherung (nach § 113 Versicherungsvertragsgesetz) nach. Sie können diese Bescheinigung vorlegen oder in Kopie einreichen.
    • Kann Ihr Hund (z.B. wegen seines Alters) nicht mit einem Transponder versehen werden, muss dies der Tierarzt bescheinigen.
    • Haben Sie einen Mischlingshund? Dann geben Sie bitte die gekreuzten Rassen an. Die Bezeichnung „Mischling“ reicht nicht.
    • Eine Steuerbefreiung gewähren wir nur auf schriftlichen Antrag. Dazu müssen Sie entsprechende Nachweise vorlegen. Sie gilt in der Regel ein Jahr und muss  regelmäßig neu beantragt werden.
    • Nur wenn Ihre Unterlagen vollständig sind, können wir Ihnen eine gültige Steuermarke für Ihren Hund aushändigen.

    Die Höhe der jährlichen Hundesteuer richtet sich unter anderem danach, wie viele Hunde Sie haben und ob Sie ermäßigungsberechtigt sind. Details können Sie in der Hundesteuersatzung von Bad Liebenstein nachlesen. Bei Unklarheiten hilft Ihnen das Ordnungsamt weiter.

    Abmeldung

    Ziehen Sie mit Ihrem Hund aus Bad Liebenstein weg, ist Ihr Hund gestorben oder haben Sie den Hund in eine andere Gemeinde abgegeben? Dann müssen Sie dies innerhalb von 14 Tagen der Stadtverwaltung Bad Liebenstein melden. Nutzen Sie dafür das Formular Abmeldung Hundesteuer.


    Ummeldung

    Sie ziehen innerhalb von Bad Liebenstein um? Dann können Sie Ihren Hund einfach ummelden. Gleiches gilt auch, wenn Ihr Hund innerhalb von Bad Liebenstein zu einem neuen Besitzer wechselt. Teilen Sie uns bitte den Namen und die Adresse des neuen Besitzers mit. Nutzen Sie dafür das Ummeldeformular.

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    Ihre Ansprechpartnerin

    Frau Hein
    Amt für Sicherheit und Ordnung
    Dienststelle Bad Liebenstein (EG, Haupteingang)
    Bahnhofstraße 22
    36448 Bad Liebenstein
    hein(at)bad-liebenstein.de