Ortsrecht

Damit das Zusammenleben in unserer Gemeinde funktioniert, sind klare Regeln erforderlich. Sie definieren Rechte und Pflichten im Sinne des Gemeinwohls und bilden die Grundlage für deren Durchsetzung. Darum regelt die Stadt Bad Liebenstein ihre eigenen Angelegenheiten durch gemeindespezifische Satzungen und Verordnungen. Die Summe all dieser Vorschriften bezeichnet man als „Ortsrecht“. Zahlreiche dieser öffentlichen Regelungen betreffen Sie als Bürger direkt. Darum finden Sie hier die Ortsrechtsammlung der Stadt Bad Liebenstein, alphabetisch geordnet – von der Friedhofsbenutzung über die Hundesteuer bis hin zur Straßenreinigung. In einigen Bereichen stellen wir Ihnen zusätzlich erklärende Informationen und Verlinkungen zu notwendigen Antragsformularen bereit.

Neue Dokumente online

► Neue Lesefassung der Hauptsatzung (PDF 685 KB, barrierefrei)

► Neue Lesefassung der Vereinsförderung (PDF 181 KB, barrierefrei )

►Nachtragshaushaltsplan 2024

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Ablösesatzung

Laut Thüringer Bauordnung müssen Sie im Rahmen eines Neubaus ggf. eine bestimmte Anzahl von Stellplätzen errichten. Wollen Sie dies nicht, können Sie die Verpflichtung zum Bau von Stellplätzen ablösen.
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Archivsatzung

Nicht nur im Rathaus, auch in den öffentlichen Einrichtungen, Vereinen und im Privatbereich in der Stadt Bad Liebenstein entstehen zahlreiche archivwürdige Akten, Dokumente, Bild-, Ton- und Filmaufnahmen. Sie werden im Stadtarchiv erschlossen, bewahrt, erhalten und bei berechtigtem Interesse zur Benutzung freigegeben. Den Umgang mit Archivgut und seine Benutzung regelt die sogenannte Archivsatzung.
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Bauleitplanung

Aufgeführt sind unter  diesem Stichwort Bebauungspläne, die vom Rechtscharakter her örtliche Satzungen darstellen.
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Baumschutzsatzung

Diese Satzung regelt unter anderem, welche Bäume im Stadtgebiet unter Schutz stehen und von Ihnen nicht einfach gefällt werden dürfen, auch wenn sie auf Ihrem Grundstück stehen.
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BioBad Glücksbrunn

Hier finden Sie die ⤓ Badeordnung und die festgelegten ⤓ Eintritts­preise für das Freibad in Schweina.
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Feuerwehr

Aktuell wird das Feuerwehrwesen in Bad Liebenstein durch drei Satzungen geregelt: die ⤓ Feuerwehr- und Wasserwehrdienstsatzung, die ⤓ Feuerwehr­ent­­schä­digungs­satzung und die ⤓ Feuerwehr­gebühren­satzung.
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Friedhöfe

Die ⤓ Friedhofs­satzung und die ⤓ Friedhofs­gebühren­satzung regeln unter anderem die Benutzung, die Gräber­arten, die Grab­gestaltung und die Gebühren auf den städtischen Fried­höfen in Bad Liebenstein.
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Geschäftsordnung Stadtrat und Ausschüsse

Wann, warum und wie der Stadtrat und die Ausschüsse zusam­men­kommen und wie die Sitzungen ablaufen, regelt die Geschäftsordnung.
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Hauptsatzung

Name, Wappen, Ortsteile, Gremien: All dies und mehr ist hier geregelt.
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Haushaltsatzung (Haushaltspläne)

Hier finden Sie die Haushaltspläne der Stadt Bad Liebenstein seit dem Jahr 2015. Ab dem Jahr 2017 sind auch die Nachtragshaushaltspläne abrufbar.
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Hebesatz-Satzung

Hierin werden die Steuersätze für Grundsteuern und Gewer­be­steuern in Bad Liebenstein festgesetzt.
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Hundesteuersatzung

Wann Sie hunde­steuer­pflichtig sind, wieviel Sie zahlen müssen und welche Anzeige­pflichten Sie haben: Dies und andere Ange­le­gen­­heiten rund um Ihren Hund regelt die Hunde­steuer­satzung.
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Jagdgenossenschaft

Satzung der Jagdgenossenschaft Bad Liebenstein vom 19. Mai 2023.
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Kindergärten

Aktuell gibt es drei Satzungen, die das Kindergartenwesen in Bad Liebenstein regeln. Dazu zählen die ⤓ Benutzungs­satzung und die ⤓ Gebühren­satzung.
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Kurbeitragssatzung

Als Kurort erhebt Bad Liebenstein von seinen Gästen einen Kurbeitrag für jeden Aufenthaltstag. Details regelt die Kurbeitragsatzung.
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Marktsatzung

Wer darf wann, was verkaufen oder anbieten? Dies alles regelt diese Satzung.
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Ordnungsbehördliche Verordnungen

Damit das Zusammenleben gelingt und niemand in Gefahr gerät, gibt es für den Aufenthalt im ⤓ Stadtgebiet und im ⤓ Altensteiner Park Verhaltensregeln und gewisse Pflichten beziehungsweise Verbote.
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Parkgebührenordnung

Bad Liebenstein ist ein Kurort, in dem viele Menschen Erholung suchen. Dazu gehört auch, dass das Zentrum nicht mehr als nötig durch Autoverkehr belastet wird. Die meisten öffentlichen Parkplätze im Stadtzentrum sind im Zeitraum von 8 bis 19 Uhr (täglich) gebührenpflichtig. Ein Parkschein kostet je nach Parkzone- und -dauer zwischen 50 Cent und 42 Euro. Details regelt die Parkgebührenordnung.
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Sanierung und Ortsgestaltung

Die Ortsteile Bad Liebenstein, Schweina und Steinbach verfügen über Sanierungs­gebiete. Für Grund­stücks­besitzer im Sanierungs­gebiet gibt es einige Auflagen und Gestaltungsvorgaben. Festgelegt sind die in den jeweiligen Orts­gestaltungs­satzungen.
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Sondernutzungssatzung

Möchten Sie öffentliche Straßen und Wege für besondere Zwecke (Bauarbeiten, Werbung usw.) nutzen, brauchen Sie unter Umständen eine Sondernutzungserlaubnis. Die Erteilung einer solchen Erlaubnis ist mit Gebühren verbunden.
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Spielapparatesteuersatzung

Die Stadt Bad Liebenstein erhebt eine Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte. Details regelt diese Satzung.
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Stadt- und Kurbibliothek

Alle Fragen rund um Ausleihe, Rückgabe, Mahnkosten usw. regeln die ⤓ Benutzungssatzung und die ⤓ Gebührensatzung der Stadt- und Kurbibliothek.
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städtische Immobilien

Wie städtische Immobilien genutzt werden dürfen und was eine Anmietung kostet, regeln die ⤓ Benutzungs­ordnung und ⤓ Benutzungs­entgelt­ordnung.
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Straßenausbaubeitrag

Der Beitrag wird für bestimmte Maßnahmen des Straßenbaus und der -entwässerung erhoben.
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Straßenreinigung und Winterdienst

Straße fegen und Schnee schippen: Das Wer, Wo, Wann, Wie regelt die ⤓ Straßen­reinigungs­satzung. Zusätzliche Hinweise gibt die ⤓ Winter­dienst­information.
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Veränderungssperre historischer Kurpark

Die Stadt Bad Liebenstein stellt einen Bebauungsplan für den den „Historischen Kurpark Bad Liebenstein“ auf. Um die Planung zu sichern, regelt die sogenannte Veränderungssperre, dass bauliche Veränderungen in dem Bereich unzulässig bzw. genehmigungspflichtig sind.
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Vereinsförderrichtlinie

Für Sportstätten, Kinder- und Jugendarbeit, Vereins­jubi­läen uvm. können Vereine Förderung bean­tragen. Das Was und Wie regelt diese Förder­richt­linie.
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Verwaltungskostensatzung

Für Amtshandlungen und Verwaltungsakte erhebt die Stadt Bad Liebenstein Gebühren gemäß Thüringer Verwaltungskostengesetz und -ordnung.
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