Damit das Zusammenleben in unserer Gemeinde funktioniert, sind klare Regeln erforderlich. Sie definieren Rechte und Pflichten im Sinne des Gemeinwohls und bilden die Grundlage für deren Durchsetzung. Darum regelt die Stadt Bad Liebenstein ihre eigenen Angelegenheiten durch gemeindespezifische Satzungen und Verordnungen. Die Summe all dieser Vorschriften bezeichnet man als „Ortsrecht“. Zahlreiche dieser öffentlichen Regelungen betreffen Sie als Bürger direkt. Darum finden Sie hier die Ortsrechtsammlung der Stadt Bad Liebenstein, alphabetisch geordnet – von der Friedhofsbenutzung über die Hundesteuer bis hin zur Straßenreinigung. In einigen Bereichen stellen wir Ihnen zusätzlich erklärende Informationen und Verlinkungen zu notwendigen Antragsformularen bereit.
► Neue Lesefassung der Hauptsatzung (PDF 685 KB, barrierefrei)
► Neue Lesefassung der Vereinsförderung (PDF 181 KB, barrierefrei )
Laut Thüringer Bauordnung müssen Sie im Rahmen eines Neubaus ggf. eine bestimmte Anzahl von Stellplätzen errichten. Wollen Sie dies nicht, können Sie die Verpflichtung zum Bau von Stellplätzen ablösen.
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Nicht nur im Rathaus, auch in den öffentlichen Einrichtungen, Vereinen und im Privatbereich in der Stadt Bad Liebenstein entstehen zahlreiche archivwürdige Akten, Dokumente, Bild-, Ton- und Filmaufnahmen. Sie werden im Stadtarchiv erschlossen, bewahrt, erhalten und bei berechtigtem Interesse zur Benutzung freigegeben. Den Umgang mit Archivgut und seine Benutzung regelt die sogenannte Archivsatzung.
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Aufgeführt sind unter diesem Stichwort Bebauungspläne, die vom Rechtscharakter her örtliche Satzungen darstellen.
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Diese Satzung regelt unter anderem, welche Bäume im Stadtgebiet unter Schutz stehen und von Ihnen nicht einfach gefällt werden dürfen, auch wenn sie auf Ihrem Grundstück stehen.
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Hier finden Sie die ⤓ Badeordnung und die festgelegten ⤓ Eintrittspreise für das Freibad in Schweina.
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Aktuell wird das Feuerwehrwesen in Bad Liebenstein durch drei Satzungen geregelt: die ⤓ Feuerwehr- und Wasserwehrdienstsatzung, die ⤓ Feuerwehrentschädigungssatzung und die ⤓ Feuerwehrgebührensatzung.
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Die ⤓ Friedhofssatzung und die ⤓ Friedhofsgebührensatzung regeln unter anderem die Benutzung, die Gräberarten, die Grabgestaltung und die Gebühren auf den städtischen Friedhöfen in Bad Liebenstein.
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Wann, warum und wie der Stadtrat und die Ausschüsse zusammenkommen und wie die Sitzungen ablaufen, regelt die Geschäftsordnung.
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Name, Wappen, Ortsteile, Gremien: All dies und mehr ist hier geregelt.
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Hier finden Sie die Haushaltspläne der Stadt Bad Liebenstein seit dem Jahr 2015. Ab dem Jahr 2017 sind auch die Nachtragshaushaltspläne abrufbar.
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Hierin werden die Steuersätze für Grundsteuern und Gewerbesteuern in Bad Liebenstein festgesetzt.
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Wann Sie hundesteuerpflichtig sind, wieviel Sie zahlen müssen und welche Anzeigepflichten Sie haben: Dies und andere Angelegenheiten rund um Ihren Hund regelt die Hundesteuersatzung.
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Satzung der Jagdgenossenschaft Bad Liebenstein vom 19. Mai 2023.
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Aktuell gibt es drei Satzungen, die das Kindergartenwesen in Bad Liebenstein regeln. Dazu zählen die ⤓ Benutzungssatzung und die ⤓ Gebührensatzung.
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Als Kurort erhebt Bad Liebenstein von seinen Gästen einen Kurbeitrag für jeden Aufenthaltstag. Details regelt die Kurbeitragsatzung.
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Wer darf wann, was verkaufen oder anbieten? Dies alles regelt diese Satzung.
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Damit das Zusammenleben gelingt und niemand in Gefahr gerät, gibt es für den Aufenthalt im ⤓ Stadtgebiet und im ⤓ Altensteiner Park Verhaltensregeln und gewisse Pflichten beziehungsweise Verbote.
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Bad Liebenstein ist ein Kurort, in dem viele Menschen Erholung suchen. Dazu gehört auch, dass das Zentrum nicht mehr als nötig durch Autoverkehr belastet wird. Die meisten öffentlichen Parkplätze im Stadtzentrum sind im Zeitraum von 8 bis 19 Uhr (täglich) gebührenpflichtig. Ein Parkschein kostet je nach Parkzone- und -dauer zwischen 50 Cent und 42 Euro. Details regelt die Parkgebührenordnung.
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Die Ortsteile Bad Liebenstein, Schweina und Steinbach verfügen über Sanierungsgebiete. Für Grundstücksbesitzer im Sanierungsgebiet gibt es einige Auflagen und Gestaltungsvorgaben. Festgelegt sind die in den jeweiligen Ortsgestaltungssatzungen.
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Möchten Sie öffentliche Straßen und Wege für besondere Zwecke (Bauarbeiten, Werbung usw.) nutzen, brauchen Sie unter Umständen eine Sondernutzungserlaubnis. Die Erteilung einer solchen Erlaubnis ist mit Gebühren verbunden.
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Die Stadt Bad Liebenstein erhebt eine Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte. Details regelt diese Satzung.
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Alle Fragen rund um Ausleihe, Rückgabe, Mahnkosten usw. regeln die ⤓ Benutzungssatzung und die ⤓ Gebührensatzung der Stadt- und Kurbibliothek.
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Wie städtische Immobilien genutzt werden dürfen und was eine Anmietung kostet, regeln die ⤓ Benutzungsordnung und ⤓ Benutzungsentgeltordnung.
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Der Beitrag wird für bestimmte Maßnahmen des Straßenbaus und der -entwässerung erhoben.
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Straße fegen und Schnee schippen: Das Wer, Wo, Wann, Wie regelt die ⤓ Straßenreinigungssatzung. Zusätzliche Hinweise gibt die ⤓ Winterdienstinformation.
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Die Stadt Bad Liebenstein stellt einen Bebauungsplan für den den „Historischen Kurpark Bad Liebenstein“ auf. Um die Planung zu sichern, regelt die sogenannte Veränderungssperre, dass bauliche Veränderungen in dem Bereich unzulässig bzw. genehmigungspflichtig sind.
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Für Sportstätten, Kinder- und Jugendarbeit, Vereinsjubiläen uvm. können Vereine Förderung beantragen. Das Was und Wie regelt diese Förderrichtlinie.
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Für Amtshandlungen und Verwaltungsakte erhebt die Stadt Bad Liebenstein Gebühren gemäß Thüringer Verwaltungskostengesetz und -ordnung.
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