Hebesatz-Satzung

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Chronik

Die Hebesatz-Satzung vom 10. Dezember 2024 wurde am 5. Dezember 2024 im Stadtrat beschlossen und im → Amtsblatt Nr. 9/2024 vom 20. Dezember 2024 bekannt gemacht.

Die Hebesatz-Satzung vom 28. November 2013 wurde am 7. November 2013 im Stadtrat beschlossen und im → Amtsblatt Nr. 12/2013 vom 20. Dezember 2013 bekannt gemacht. Sie tritt zum 1. Januar 2025 außer Kraft.

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Hier finden Sie die Hebesatz-Satzung der Stadt Bad Liebenstein. In ihr sind die Faktoren festgesetzt, mit denen Grund- und Gewerbesteuern in Bad Liebenstein brerechnet werden. Zudem verlinken wir auf die Bekannt­machung im Amtsblatt der Stadt Bad Liebenstein und verweisen auf weiterführende Informationen.