Die Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer – Hundesteuersatzung – vom 4. November 2025 wurde am 2. Oktober 2025 im Stadtrat beschlossen und im → Amtsblatt Nr. 5/2025 vom 14. November 2025 bekannt gemacht.
↗ Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung
↗ Thüringer Kommunalabgabengesetz
→ Hund in Bad Liebenstein an- und abmelden

Hier können Sie nachlesen, wann Sie hundesteuerpflichtig sind, wieviel Sie zahlen müssen und welche Anzeigepflichten Sie haben. Zudem verlinken wir auf die Bekanntmachungen im Amtsblatt der Stadt Bad Liebenstein und verweisen auf weiterführende Informationen.