Die Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer – Hundesteuersatzung – vom 28. November 2013 wurde am 7. November 2013 im Stadtrat beschlossen und im → Amtsblatt Nr. 12/2013 vom 20. Dezember 2013 bekannt gemacht.
↗ Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung
↗ Thüringer Kommunalabgabengesetz
→ Hund in Bad Liebenstein an- und abmelden
Hier können Sie nachlesen, wann Sie hundesteuerpflichtig sind, wieviel Sie zahlen müssen und welche Anzeigepflichten Sie haben. Zudem verlinken wir auf die Bekanntmachungen im Amtsblatt der Stadt Bad Liebenstein und verweisen auf weiterführende Informationen.