Hundesteuer

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Chronik

Die Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer – Hundesteuersatzung – vom 4. November 2025 wurde am 2. Oktober 2025 im Stadtrat beschlossen und im → Amtsblatt Nr. 5/2025 vom 14. November 2025 bekannt gemacht.

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Hier können Sie nachlesen, wann Sie hunde­steuer­pflichtig sind, wieviel Sie zahlen müssen und welche Anzeige­pflichten Sie haben. Zudem verlinken wir auf die Bekannt­machungen im Amtsblatt der Stadt Bad Liebenstein und verweisen auf weiterführende Informationen.