Parkgebühren

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Chronik

Die Parkgebührenordnung vom 12. Dezember 2023 wurde am 28. September 2023 im Stadtrat beschlossen und im → Amtsblatt Nr. 3/2023 vom 22. Dezember 2023 bekannt gemacht.

Die Parkgebührensatzung vom vom 28. Januar 2011, zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung-Parkgebührensatzung vom 26. Februar 2014, wurde in der Stadtratssitzung am 28. September 2023 aufgehoben.

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Bad Liebenstein ist ein Kurort, in dem viele Menschen Erholung suchen. Dazu gehört auch, dass das Zentrum nicht mehr als nötig durch Autoverkehr belastet wird. Die meisten öffentlichen Parkplätze im Stadtzentrum sind im Zeitraum von 8 bis 19 Uhr (täglich) gebührenpflichtig. Ein Parkschein kostet je nach Parkzone und Parkdauer zwischen 50 Cent bis  42 Euro. Details regelt die Parkgebührenordnung. Die können Sie hier einsehen und als PDF-Datei herunterladen. Zudem verlinken wir auf die Bekannt­machungen im Amtsblatt der Stadt Bad Liebenstein und verweisen auf weiterführende Informationen.

Siehe auch:

► Stadtplan