Parkstadion

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⤓ Entgeltordnung Parkstadion der Stadt Bad Liebenstein (Stand: 19. März 2025, PDF 527 KB, barrierefrei)

⤓ Benutzungsordnung Parkstadion der Stadt Bad Liebenstein (Stand: 6. Januar 2023, PDF 690 KB, barrierefrei)

Chronik

Die Entgeltordnung Parkstadion vom 19. März 2025 wurde am 6. März 2025 im Stadtrat beschlossen und im → Amtsblatt Nr. 2/2025 vom 11. April 2025 bekannt gemacht.

Die Benutzungsordnung Parkstadion vom 6. Januar 2023 wurde am 5. Januar 2023 im Stadtrat beschlossen un im → Amtsblatt Nr. 1/2023 vom 10. Februar 2023 bekannt gemacht.

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Die Benutzung der Sportanlage durch die Schulen und die anerkannten Sportorganisationen mit Sitz im Gebiet der Stadt Bad Liebenstein ist entgeltfrei. Andere Benutzer müssen ein Entgelt entrichten.