Stadt- und Kurbibliothek

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Chronik

der Benutzungssatzung:

Die Neufassung der Benutzungssatzung wurde am 23. März 2023 im Stadtrat beschlossen und im → Amtsblatt Nr. 2/2023 am 4. August 2023 öffentlich bekannt gemacht.

In der 2. Änderung der Satzung über die Benutzung der Stadt- und Kurbibliothek Bad Liebenstein vom 1. Juli 2005 wurden § 2 (Benutzerkreis) und § 3 Absatz 4 (Anmeldung) geändert. Sie wurde am 6. Juni 2005 im Stadtrat beschlossen und im Amtsblatt Nr. 7/2005 vom 8. Juli 2005 öffentlich bekannt gemacht.

In die 1. Änderung der Satzung über die Benutzung der Stadt- und Kurbibliothek Bad Liebenstein vom 11. April 2003 wurde § 6 (Internetbenutzung) aufgenommen. Sie wurde am 13. März 2003 im Stadtrat beschlossen und im Amtsblatt Nr. 7/2003 öffentlich bekannt gemacht.

Die Satzung über die Benutzung der Stadt- und Kurbibliothek Bad Liebenstein vom 15. April 1997 wurde am 9. Mai 1997 veröffentlicht und ist am 10. Mai 1997 in Kraft getreten.

der Gebührensatzung:

Die Neufassung der Gebührensatzung wurde am 23. März 2023 im Stadtrat beschlossen und im → Amtsblatt Nr. 2/2023 am 4. August 2023 öffentlich bekannt gemacht.

Die 1. Änderung der Gebührensatzung zur Benutzung der Stadt- und Kurbibliothek Bad Liebenstein vom 1. Juli 2005 wurde im Amtsblatt Nr. 7/2005 vom 8. Juli 2005 öffentlich bekannt gemacht.

Die Gebührensatzung zur Benutzung der Stadt- und Kurbibliothek Bad Liebenstein vom 11. April 2003 wurde im Amtsblatt Nr. 7/2003 vom 4. Juli 2003 öffentlich bekannt gemacht.

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Alle Fragen rund um Ausleihe, Rückgabe, Mahnkosten usw. regeln die Benutzungssatzung und die Gebührensatzung der Stadt- und Kurbibliothek. Die können Sie hier einsehen und als PDF-Datei herunterladen. Zudem verlinken wir auf die Bekannt­­machungen im Amtsblatt der Stadt Bad Liebenstein und verweisen auf weiterführende Informationen.