der Benutzungssatzung:
Die Satzung über die Benutzung des Stadtarchivs Bad Liebenstein vom 12. Dezember 2023 wurde am 6. Juli 2023 im Stadtrat beschlossen und im → Amtsblatt Nr. 3/2023 vom 22. Dezember 2023 bekannt gemacht.
⤓ Benutzungsantrag Stadtarchiv
⤓ Erklärung Wahrung Personenrechte
Nicht nur im Rathaus, auch in den öffentlichen Einrichtungen, Vereinen und im Privatbereich in der Stadt Bad Liebenstein entstehen zahlreiche archivwürdige Akten, Dokumente, Bild-, Ton- und Filmaufnahmen. Sie werden im Stadtarchiv erschlossen, bewahrt, erhalten und bei berechtigtem Interesse zur Benutzung freigegeben. Den Umgang mit Archivgut und seine Benutzung regelt die sogenannte Archivsatzung.
► Benutzungsantrag Stadtarchiv (Anlage 1 zur Satzung)
► Erklärung Personenrechte (Anlage 2 zur Satzung)