Stadtarchiv

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Chronik

der Benutzungssatzung:

Die Satzung über die Benutzung des Stadtarchivs Bad Liebenstein vom 12. Dezember 2023 wurde am 6. Juli 2023 im Stadtrat beschlossen und im → Amtsblatt Nr. 3/2023 vom 22. Dezember 2023 bekannt gemacht.

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Nicht nur im Rathaus, auch in den öffentlichen Einrichtungen, Vereinen und im Privatbereich in der Stadt Bad Liebenstein entstehen zahlreiche archivwürdige Akten, Dokumente, Bild-, Ton- und Filmaufnahmen. Sie werden im Stadtarchiv erschlossen, bewahrt, erhalten und bei berechtigtem Interesse zur Benutzung freigegeben. Den Umgang mit Archivgut und seine Benutzung regelt die sogenannte Archivsatzung.