⤓ Aktuelle Lesefassung der Benutzungsordnung für städtische Immobilien (Stand 5. April 2019)
⤓ Aktuelle Lesefessung der Benutzungsentgeltordnung für städtische Immobilien (Stand 20. Mai 2022)
der Benutzungsordnung:
Die 1. Änderung der Ordnung über die Benutzung städtischer Immobilien der Stadt Bad Liebenstein (Benutzungsordnung) wurde am 7. März 2019 im Stadtrat beschlossen und im → Amtsblatt Nr. 3/2019 vom 5. April 2019 bekannt gemacht.
Die Ordnung über die Benutzung städtischer Immobilien der Stadt Bad Liebenstein (Benutzungsordnung) wurde am 18. Mai 2017 im Stadtrat beschlossen und im → Amtsblatt Nr. 2/2017 vom 2. Juni 2017 bekannt gemacht.
der Benutzungsentgeltordnung:
Die 2. Änderung der Benutzungsentgeltordnung für städtische Immobilien wurde am 14. März 2022 im Stadtrat beschlossen und im → Amtsblatt Nr. 2/2022 vom 20. Mai 2022 bekannt gemacht
Die 1. Änderung der Benutzungsentgeltordnung für städtische Immobilien wurde am 7. März 2019 im Stadtrat beschlossen und im → Amtsblatt Nr. 3/2019 vom 5. April 2019 bekannt gemacht.
Die Benutzungsentgeltordnung für städtische Immobilien wurde am 18. Mai 2017 im Stadtrat beschlossen und im → Amtsblatt Nr. 2/2017 vom 2. Juni 2017 bekannt gemacht.
Die Wandelhalle, das Comödienhaus, das Palais Weimar und das Bürgerhaus Schweina können Sie zu öffentlichen und privaten Zwecken für Veranstaltungen anmieten. Wie Sie die Immobilien nutzen dürfen und was eine Anmietung kostet, regeln zwei Benutzungsordnungen. Die finden Sie hier in der aktuellsten Lesefassung. Zudem verlinken wir auf die Bekanntmachungen im Amtsblatt der Stadt Bad Liebenstein.
Frau Pfaff
Dienststelle Bad Liebenstein (EG, Nebeneingang)
Bahnhofstraße 22
36448 Bad Liebenstein
✉ pfaff(at)bad-liebenstein.de