Die Verwaltungskostensatzung der Stadt Bad Liebenstein wurde am 11. Juli 2013 im Stadtrat beschlossen und im → Amtsblatt Nr. 8/2013 vom 9. August 2013 bekannt gemacht.
↗ Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung
↗ Thüringer Kommunalabgabengesetz
Für Amtshandlungen und Verwaltungsakte erhebt die Stadt Bad Liebenstein Gebühren gemäß Thüringer Verwaltungskostengesetz und -ordnung. Darauf verweist die sogenannte Verwaltungskostensatzung. Im Anhang der ↗ Thüringer Verwaltungskostenordnung finden Sie das entsprechende Kostenverzeichnis.