Frau Thürmer
Telefon: +49 (0)36961 361-24
E-Mail: ordnungsamt@bad-liebenstein.de
von Stefanie Kießling / Stadtverwaltung
Das Fundbüro der Stadt Bad Liebenstein dient als Sammelstelle für alle im Stadtgebiet aufgefundenen Gegenstände. Falls Sie eine Sache gefunden und an sich genommen haben, so sind Sie verpflichtet, unverzüglich den Fund dem Fundbüro anzuzeigen. Gibt die Fundsache Aufschluss über den Eigentümer, wird dieser durch das Fundbüro benachrichtigt. Die Aufbewahrungsfrist im Fundbüro beginnt mit der Anzeige des Fundes und beträgt sechs Monate. Holt der Besitzer die Fundsache in diesem Zeitraum nicht ab, geht sie in das Eigentum des Finders bzw. der Stadt Bad Liebenstein über.
Sollten Sie eine Sache verloren haben, können Sie gerne persönlich, telefonisch oder per E-Mail nachfragen, ob Ihre Fundsache abgegeben wurde. Bitte bedenken Sie, dass es in der Regel einige Zeit dauern kann, bis ein Fund abgegeben wird. Bei verlorengegangener Geld- oder Kreditkarte sollten Sie sofort Ihre Karte sperren lassen (116 116 – die bundesweite Notfallnummer zur Kartensperrung).
Telefon: +49 (0)36961 361-24
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