Bekanntmachung: Entwidmung Teilfläche des Friedhofs Bad Liebenstein

von Stefanie Kießling / Stadtverwaltung

Luftkarte mit orange gekennzeichneter Fläche zwischen Tréonsraße, Grumbachsraße und Friedhof liegend, Größenangabe 9450 Quadratmeter
Anlage: Kartenauszug der Aufhebungsfläche Friedhof der Stadt Bad Liebenstein

Öffentliche Bekanntmachung der Aufhebung (Entwidmung) eines Teils des Friedhofs Ortsteil Bad Liebenstein, Gemarkung Bad Liebenstein, Flurstück Nummer 2316/10 (Teilfläche von ca. 9.540 qm) entlang der Barchfelder Straße gemäß § 28 Absatz 6 Thüringer Bestattungsgesetz (ThürBestG)

In der Sitzung am 19. September 2024 hat der Stadtrat der Stadt Bad Liebenstein die Aufhebung (Entwidmung) einer Teilfläche des Friedhofs Bad Liebenstein im Sinne des § 4 der Friedhofssatzung der Stadt Bad Liebenstein in Verbindung mit § 28 Absatz 1 ThürBestG in deren derzeit geltenden Fassungen, wie in Anlage 1 orange dargestellt, beschlossen.

Dies betrifft folgendes Teilstück des Grundstückes:

Gemarkung: Bad Liebenstein

Flur: 0, Blatt 2717

Flurstücksnummer: 2316/10

Bei der aufzuhebenden Fläche handelt es sich um eine ca. 9.540,0 qm große Teilfläche des Friedhofes der Stadt Bad Liebenstein.

Gemäß § 4 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Bad Liebenstein können einzelne Teileinrichtungen des Friedhofes der Stadt Bad Liebenstein ganz oder teilweise aus wichtigem öffentlichen Grund einer anderen Verwendung zugeführt (Entwidmung) werden.

Zuständige Genehmigungsbehörde nach § 28 Absatz 5 in Verbindung mit § 30 Absatz 1 Nr. 1 ThürBestG ist das Landratsamt Wartburgkreis. Diese Genehmigung wurde mit Schreiben vom 3. Juli 2026 für diese Teilfläche erteilt.

Gründe die nach § 28 ThürBestG, die der Aufhebung (Entwidmung) entgegenstehen, liegen nicht vor. Vorliegend sind Nutzungsrechte oder Ruhezeiten nicht vorhanden. Die Teilfläche soll einer anderen Nutzung zugeführt werden. Sie wurde lediglich als Erweiterungsfläche vorgehalten, die noch nie für Bestattungen genutzt wurde und nicht benötigt wird, um den Bestattungsbedarf in Bad Liebenstein zu decken.

Mit der Öffentlichen Bekanntmachung gilt die in der Anlage 1 gekennzeichnete Fläche des Friedhofes der Stadt Bad Liebenstein als aufgehoben (entwidmet).

Bad Liebenstein, den 28. August 2026
gez. Susanne Rakowski
Bürgermeisterin