Die Kasse der Stadt Bad Liebenstein macht darauf aufmerksam, dass folgende Steuern und Gebühren fällig waren:
am 15. November 2025
Grundsteuern 4. Quartal 2025
Gewerbesteuern 4. Quartal 2025
Die Steuer- und Gebührenpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Abgaben sowie sonstiger bereits fälliger Forderungen im Rückstand sind, werden hiermit öffentlich gemahnt. Die Zahlungspflichtigen werden gebeten, alle fälligen Rückstände innerhalb einer Woche unter Angabe des Kassenzeichens an die
Stadtkasse Bad Liebenstein
Wartburg-Sparkasse
IBAN: DE87 8405 5050 0000 1271 75
BIC: HELADEF1WAK
zu zahlen.
Nach Ablauf der gesetzlichen Mahnfrist von einer Woche sind wir bei Nichtzahlung gezwungen, die Zwangsvollstreckung nach den landesrechtlichen Vollstreckungsbestimmungen anzuordnen.
Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass gemäß § 240 Abgabenordnung (AO) für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 Prozent des abgerundeten rückständigen Steuerbetrages zu entrichten ist. Abzurunden ist auf den nächsten durch 50 Euro teilbaren Betrag.
Bad Liebenstein, den 25. Februar 2026
gez. Susanne Rakowski
Bürgermeisterin