Die Kasse der Stadt Bad Liebenstein macht darauf aufmerksam, dass folgende Steuern und Gebühren fällig waren:
am 15. Februar 2026
- Grundsteuern 1. Quartal 2026
- Gewerbesteuern 1. Quartal 2026
am 15. Mai 2026
- Grundsteuern 2. Quartal 2026
- Gewerbesteuern 2. Quartal 2026
am 1. Juli 2026
- Friedhofunterhaltungsgebühren 2026
- Hundesteuer 2026
- Grundsteuern – Jahreszahler 2026
Die Steuer- und Gebührenpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Abgaben sowie sonstiger bereits fälliger Forderungen im Rückstand sind, werden hiermit öffentlich gemahnt. Die Zahlungspflichtigen werden gebeten, alle fälligen Rückstände innerhalb einer Woche unter Angabe des Kassenzeichens an die
Stadtkasse Bad Liebenstein
Wartburg-Sparkasse
IBAN: DE87 8405 5050 0000 1271 75
BIC: HELADEF1WAK
zu zahlen.
Nach Ablauf der gesetzlichen Mahnfrist von einer Woche sind wir bei Nichtzahlung gezwungen, die Zwangsvollstreckung nach den landesrechtlichen Vollstreckungsbestimmungen anzuordnen.
Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass gemäß § 240 Abgabenordnung (AO) für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 Prozent des abgerundeten rückständigen Steuerbetrages zu entrichten ist. Abzurunden ist auf den nächsten durch 50 Euro teilbaren Betrag.
Bad Liebenstein, den 28. August 2026
gez. Susanne Rakowski
Bürgermeisterin