Frau Schröder
Amtsleitung
Telefon: +49 (0)36961 361-51
E-Mail: schroeder@bad-liebenstein.de
von Stefanie Kießling / Stadtverwaltung
Auf Grund der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 2003, S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30. Dezember 2025 (GVBl. 2025 S. 22, 47) erlässt die Stadt Bad Liebenstein folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
a) im Verwaltungshaushalt
b) im Vermögenshaushalt
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 1.301.100 € um -1.301.100 € vermindert und damit auf 0 € neu festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen gemäß des Thüringer kommunalen Investitionsprogrammgesetztes 2026–2029 wird von 507.000 € um -507.000 € vermindert und damit mit 0 € festgelegt.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 5.445.700 € um -1.165.700 € vermindert und um 2.634.600 € erhöht und damit auf 6.914.600 € neu festgesetzt.
Es gilt der mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung beschlossene Stellenplan.
Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, haushaltsrechtliche Maßnahmen zu treffen, die sich aus der Anpassung an das Besoldungsrecht, an andere gesetzliche Bestimmungen oder an das Tarifrecht zwingend ergeben. Sie kann freiwerdende Planstellen für andere Bereiche in Anspruch nehmen.
Diese 1. Nachtragssatzung tritt mit dem 1.Januar 2026 in Kraft
Bad Liebenstein, den 16. September 2026
gez. Susanne Rakowski
Bürgermeisterin
Siegel
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Wartburgkreis hat mit Bescheid vom 15. September 2026 (Az. 15 099 G 200-332/26(RU)) den Eingang der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2026 bestätigt und die sofortige öffentliche Bekanntmachung zugelassen.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2026 der Stadt Bad Liebenstein wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Ist eine Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) enthalten oder aufgrund der ThürKO erlassen worden sind, zustande gekommen, so ist die Verletzung nach § 21 Abs. 4 ThürKO unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Wurde eine Verletzung nach Satz 1 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Der 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 liegt während der allgemeinen Öffnungszeiten im Zeitraum vom
17. September 2026 bis einschließlich 01. Oktober 2026
in der Stadtverwaltung Bad Liebenstein, Finanzverwaltung, Bahnhofstraße 22, 36448 Bad Liebenstein zu jedermann Einsicht aus. Darüber hinaus ist eine Einsichtnahme bis zur Entlastung und Beschlussfassung der Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2026 unter oben genannter Anschrift möglich.
Der 1. Nachtragshaushaltsplan der Stadt Bad Liebenstein für das Haushaltsjahr 2026 ist ebenfalls auf der Homepage der Stadt Bad Liebenstein unter www.rathaus.bad-liebenstein.de zu finden.
Bad Liebenstein, den 16. September 2026
gez.
Rakowski
Bürgermeisterin
Amtsleitung
Telefon: +49 (0)36961 361-51
E-Mail: schroeder@bad-liebenstein.de