Die 3. Änderung der Kurbeitragssatzung der Stadt Bad Liebenstein wurde am 26. März 2026 im Stadtrat beschlossen und wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Zulassung der sofortigen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 5 Satz 3 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) wurde mit Datum vom 12. Mai 2026 durch die Kommunalaufsicht des Wartburgkreises erteilt. Die Satzungsänderung tritt zum 1. Juli in Kraft. Sie finden die gezeichnete Satzungsänderung untenstehend als PDF. Die jeweils aktuell gültige Lesefassung ist in der Rubrik Ortsrecht abrufbar.