Die Stadt Bad Liebenstein und der Gewässerunterhaltungsverband Felda-Ulster-Werra informieren darüber, dass im Zuge der Umsetzung des Hochwasserschutzkonzeptes für das Gewässer Schweina Vermessungsleistungen beauftragt wurden. Dies betrifft die Vermessung der Schweina sowie dessen Gewässerrandstreifen im Bereich zwischen Rudolf-Breitscheid-Straße bis Schützenwehr „Marienthal“ in der Ortslage Schweina.
Das vom Gewässerunterhaltungsverband beauftragte Vermessungs- sowie Planungsbüro wird ab Anfang Oktober 2026 bis Ende November 2026 vermehrt Begehungen und Vermessungen im Bereich des oben genannten Gewässerabschnittes durchführen.
Wir bitte alle Anwohner, den Mitarbeitern der Büros, welche sich vor Ort ausweisen können, den Zugang zu den Gewässern zu gewähren. Wir bedanken uns schon jetzt für ihre Unterstützung.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der betroffenen Anlieger- und Hinterliegergrundstücke entsprechend § 41 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit § 68 des Thüringer Wassergesetzes, zu dulden haben, dass der Gewässerunterhaltungspflichtige oder dessen Beauftragte nach vorheriger Ankündigung, Grundstücke betreten und vorübergehend benutzen, soweit es die Vorbereitung der Hochwasserschutzmaßnahmen erfordern.
Bei Rückfragen stehen Ihnen die zuständigen Mitarbeiter des Gewässerunterhaltungsverbandes und der Stadtverwaltung Bad Liebenstein zur Verfügung.