Die ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren in der Stadt Bad Liebenstein vom 2. Juli 2015 war zeitlich befristet und wurde darum neu gefasst. Die Zulassung der sofortigen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 Ordnungsbehördengesetz (OBG) in Verbindung mit § 21 Abs. 3 Satz 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) wurde mit Datum vom 11. Mai 2026 durch die Kommunalaufsicht des Wartburgkreises erteilt. Die Verordnung tritt zum 15. Juni in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2040. Sie finden die gezeichnete Verordnung untenstehend als PDF. Sie ist auch in der Rubrik Ortsrecht abrufbar.