Öffentlichkeitsbeteiligung: Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 1/2026 ‚Mühlweg – Marienthaler Schlösschen‘

von Stefanie Kießling / Stadtverwaltung

Karte mit Auflistung und Umrahmung der betroffenen Grundstücke und Teilflächen
Kartenauszug als Anlage zum Aufstellungsbeschluss

Der Stadtrat der Stadt Bad Liebenstein hat in der Sitzung vom 26. März 2026 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1/2026 ‚Mühlweg – Marienthaler Schlösschen‘ beschlossen. Die entsprechende amtliche Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Bad Liebenstein vom 28. August 2026.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst mit einer Fläche von ca. 1,5 ha das nahegelegene Schlossumfeld zwischen der Altensteiner Straße und dem Gewässer ‚Schweina‘ und orientiert sich am Gestaltlageplan zum Marienthaler Schlösschen.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB findet bis 30. September 2026 statt.

Der Aufstellungsbeschluss nebst Lageplan ist auf der Internetseite der Stadt Bad Liebenstein öffentlich einsehbar.

Schriftliche Hinweise und Anregungen können per E-Mail an rathaus@bad-liebestein.de oder postalisch an die Stadtverwaltung Bad Liebenstein, Bahnhofstraße 22, 36448 Bad Liebenstein, gerichtet werden.