Für die Jüngsten gibt es in der Stadt Bad Liebenstein drei Kindergärten mit jeweils unterschiedlichen fachpädagogischen Konzepten sowie eine Kinderkrippe für Kinder unter drei Jahren. Alle Einrichtungen befinden sich in kommunaler Trägerschaft. Unter der Rubrik Ortsrecht finden Sie alle Satzungen und Gebührenordnungen, die die Kindergärten betreffen ( zum Beispiel Kindergartengebühren, Kindergartenbenutzung, Essensgeld).
Siehe: → Satzungen Kindergärten
Anträge und Formulare:
⤓ Aufnahmeantrag Kindergarten
⤓ Abmeldung Kindergarten
⤓ Mitteilung zur Änderung des Betreuungsumfangs
⤓ Mitteilung zur Änderung des Kindergartens
Bedarfsplanung des Wartburgkreises:
Die Bedarfsplanung für die Kindergärten im Wartburgkreis können Sie online auf der Seite des Landratsamtes nachlesen und als PDF herunterladen ↗ Bedarfsplanung