Bauleitplanung

Die Bauleitplanung ist ein wichtiges Instrument unserer Stadt­ent­wicklung. Sie ist zweistufig: Auf der ersten Stufe gibt es einen Flächen­nutzungs­plan oder auch vor­bereitenden Bau­leit­plan. Er nimmt das gesamte Gemeinde­gebiet und seine grund­legende städte­bauliche Ent­wicklung in den Blick. Er bildet die Grund­lage für alle Bebauungs­pläne (B-Pläne). Die werden für Teile des Gemeinde­gebiets auf­ge­stellt. Sie werden vom Stadt­rat als Satzungen beschlossen und sind die Rechts­grund­lage für Baugenehmigungen.

Ihr Ansprechpartner

Herr Schröder
Leiter Amt für Bauwesen und Stadtentwicklung
Bahnhofstraße 11
36448 Bad Liebenstein
✆ +49 (0) 36961 36159
oschroeder(at)bad-liebenstein.de

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Beteiligungsverfahren

Aufstellungsbeschluss Nr. 1/2024 ‚Sondergebiet Wohnmobilstellplatz Unterer Neuer Kurpark‘

Der Stadtrat der Stadt Bad Liebenstein hat in der Sitzung vom 5. Dezember 2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1/2024 ‚Sondergebiet Wohnmobilstellplatz Unterer Neuer Kurpark‘ beschlossen.

Geltungsbereich (Lageplan)

Der Geltungsbereich des vorgenannten Bebauungsplans erstreckt sich auf die Fläche des Unteren Neuen Kurparks bis zur Grumbachstraße. Die Flurstücke, welche von der Planung betroffen sein sollen, sind dem Lageplan zu entnehmen.

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung findet bis 15. Januar 2025 statt. Auf der Internetseite der Stadt Bad Liebenstein rathaus.bad-liebenstein.de/rathaus/buergerservice/ortsrecht/bauleitplanung/ ist der Aufstellungsbeschluss nebst Lageplan öffentlich einsehbar.   

Der Lageplan des Bauamtes vom 27. November 2024 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist Bestandteil des Beschlusses (siehe beigefügter Lageplan).

Verfahrensart

Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB im Vollverfahren aufgestellt.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Bad Liebenstein gilt als erstes Kurbad Thüringens, erfüllt heute als Grundzentrum wichtige Funktionen der Daseinsvorsorge mit überörtlicher Bedeutung und wird im Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025 als Schwerpunktraum für den Tourismus dargestellt. Auch im Regionalplan werden die Bereiche Gesundheitsversorgung sowie Natur-, Kultur- und Gesundheitstourismus als bedeutsame überörtliche Funktionen der Stadt Bad Liebenstein zugeordnet.

Zur Entwicklung des Unteren Neuen Kurparks bis zur Grumbachstraße wird bereits im integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) aus dem Jahr 2016 eine behutsame Parkgestaltung unter touristischen Aspekten und Zielstellungen fokussiert. Ziel ist die Einbettung von Stellplatzmöglichkeiten für Reisemobile in die Freianlagengestaltung. Die Errichtung eines hochwertigen Reisemobilstellplatzes korrespondiert darüber hinaus mit den touristischen Zielstellungen des Tourismus- und Kurortentwicklungskonzeptes 2035 und soll das Übernachtungsangebot in der Kurstadt erweitern.

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.: 1/2024 nach § 12 Baugesetzbuch (BauGB) sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für ein Sondergebiet gem. § 10 Abs. 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit der Zweckbestimmung Wohnmobilstellplatz geschaffen werden.

Downloads

⤓ Lageplan (PDF 4,1 MB)

Bebauungsplan Nr. 1/2020 „Unter dem Hahn“

Der Vorhabenträger beabsichtigt die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern auf einer im Nordosten an die bebaute Ortslage anschließenden Fläche mit einer Größe von ca. 0,63 Hektar. Vor dem Hintergrund einer Einbindung des Vorhabens in den Landschafsraum werden die Baugrundstücke im Norden und Westen von einem Pflanzstreifen umschlossen. Zur weiteren Sicherung der Durchgrünung der geplanten Wohnbebauung sind auf jedem Baugrundstück mindestens je ein Laubbaum-Hochstamm sowie ein Obstbaum als Hochstamm entsprechend der im vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufgeführten Artenlisten zu pflanzen.

Downloads

⤓ Auslegungsexemplar
⤓ Bekanntmachung Auslegung
⤓ Begründung
⤓ Baugrundgutachten
⤓ Empfehlungsliste Äpfel

Bebauungsplan Nr. 2/97 „Unterm Giebel“

Mit der Änderung des Bebauungsplanes konkretisiert sich das Entwicklungsziel für das Plangebiet so, dass der Planbereich zukünftig als Wohngebiet und Sondergebiet Wochenendhaus festgesetzt werden soll.  Die räumliche Struktur soll so entwickelt werden, dass sie der freien Entfaltung der Persönlichkeit in der Gemeinschaft förderlich ist. Die Planung ist darauf ausgelegt, eine möglichst optimale Ausnutzung des Plangebietes zu gewährleisten, ohne dabei die Belange des Umweltschutzes zu vernachlässigen. Dazu ist die Schaffung attraktiver Einzelhäuser geplant. 

Downloads

⤓ Auslegungsexemplar
⤓ Bekanntmachung Auslegung
⤓ Begründung

Bekanntmachungen in Kraft getretener Bebauungspläne

Bebauungsplan Nr. 3/2016 „Flurstück 800/22 — Eisenbahnstraße“

Die grundsätzliche Notwendigkeit zur Aufstellung eines Bebauungsplanes ergibt sich aus dem Erfordernis zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung im innerstädtischen Baugebiet mit der Einpassung der Bebauung in das gegebene Stadtgefüge, aus dem Ziel einer möglichst effektiven Nutzung des Plangebietes, aus der geplanten Viergeschossigkeit und der damit verbundenen Gebäudehöhe sowie der Sicherung einer optimalen Verkehrsanbindung und Erschließung des Plangebietes.

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⤓ Satzung
⤓ Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Satzung
⤓ Begründung

Bebaungsplan Nr. 2/2012 „Am Maikopf“ — 1. Änderung

Das Plangebiet liegt am nordöstlichen Ortsrand des Ortsteiles Meimers. Das Grundstück ist über die Straße „Bairodaer Straße“ und „Lindenstraße“ erreichbar. Gebietsprägend ist die Ortsbebauung als Umfeld des Plangebietes. Die vorhandene Topographie wird durch die geplante Bebauung nicht verändert. Mit dem Wohngebiet, das eine Fläche von ca. 1,8 ha (Brutto) umfasst, soll den regionalplanerischen Entwicklungszielen entsprochen werden.

Downloads

⤓ Satzung
⤓ Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Satzung
⤓ Begründung
⤓ Umweltbericht

Bebauungsplan Nr. 2/2016 — „Herzog-Georg-Carree“

Die Plangebietsfläche umfasst ca. 23.900 m² und befindet sich im Zentrum der Ortslage von Bad Liebenstein. Geprägt ist das Plangebiet durch Brachflächen im innerstädtischen Bereich. Es handelt sich dabei um das Gelände des ehemaligen Kreiskulturhauses einschließlich Nebenanlagen, um das Grundstück der ehemaligen Gaststätte Zum Löwen sowie das Gelände der ehemaligen Keksfabrik. Die Brachflächenwerden teilweise als Parkplatz bzw. PKW-Abstellflächen genutzt. Die Gebäude von „Löwen“ und „Keksfabrik“existieren nicht mehr, das Gebäude des ehemaligen Kreiskulturhauses wird derzeit zurückgebaut.

Downloads

⤓ Satzung
⤓ Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Satzung (Amtsblatt Nr. 2/2018, S. 4f.)
⤓ Begründung

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