Bauleitplanung

Die Bauleitplanung ist ein wichtiges Instrument unserer Stadt­ent­wicklung. Sie ist zweistufig: Auf der ersten Stufe gibt es einen Flächen­nutzungs­plan oder auch vor­bereitenden Bau­leit­plan. Er nimmt das gesamte Gemeinde­gebiet und seine grund­legende städte­bauliche Ent­wicklung in den Blick. Er bildet die Grund­lage für alle Bebauungs­pläne (B-Pläne). Die werden für Teile des Gemeinde­gebiets auf­ge­stellt. Sie werden vom Stadt­rat als Satzungen beschlossen und sind die Rechts­grund­lage für Baugenehmigungen.

Ihr Ansprechpartner

Herr Koblitz
Amt für Bauwesen und Stadtentwicklung
Bahnhofstraße 11
36448 Bad Liebenstein
koblitz(at)bad-liebenstein.de

zurück...

Beteiligungsverfahren

Bebauungsplan Nr. 1/2020 „Unter dem Hahn“

Der Vorhabenträger beabsichtigt die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern auf einer im Nordosten an die bebaute Ortslage anschließenden Fläche mit einer Größe von ca. 0,63 Hektar. Vor dem Hintergrund einer Einbindung des Vorhabens in den Landschafsraum werden die Baugrundstücke im Norden und Westen von einem Pflanzstreifen umschlossen. Zur weiteren Sicherung der Durchgrünung der geplanten Wohnbebauung sind auf jedem Baugrundstück mindestens je ein Laubbaum-Hochstamm sowie ein Obstbaum als Hochstamm entsprechend der im vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufgeführten Artenlisten zu pflanzen.

Downloads

⤓ Auslegungsexemplar
⤓ Bekanntmachung Auslegung
⤓ Begründung
⤓ Baugrundgutachten
⤓ Empfehlungsliste Äpfel

Bebauungsplan Nr. 2/97 „Unterm Giebel“

Mit der Änderung des Bebauungsplanes konkretisiert sich das Entwicklungsziel für das Plangebiet so, dass der Planbereich zukünftig als Wohngebiet und Sondergebiet Wochenendhaus festgesetzt werden soll.  Die räumliche Struktur soll so entwickelt werden, dass sie der freien Entfaltung der Persönlichkeit in der Gemeinschaft förderlich ist. Die Planung ist darauf ausgelegt, eine möglichst optimale Ausnutzung des Plangebietes zu gewährleisten, ohne dabei die Belange des Umweltschutzes zu vernachlässigen. Dazu ist die Schaffung attraktiver Einzelhäuser geplant. 

Downloads

⤓ Auslegungsexemplar
⤓ Bekanntmachung Auslegung
⤓ Begründung

Bekanntmachungen in Kraft getretener Bebauungspläne

Bebauungsplan Nr. 3/2016 „Flurstück 800/22 — Eisenbahnstraße“

Die grundsätzliche Notwendigkeit zur Aufstellung eines Bebauungsplanes ergibt sich aus dem Erfordernis zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung im innerstädtischen Baugebiet mit der Einpassung der Bebauung in das gegebene Stadtgefüge, aus dem Ziel einer möglichst effektiven Nutzung des Plangebietes, aus der geplanten Viergeschossigkeit und der damit verbundenen Gebäudehöhe sowie der Sicherung einer optimalen Verkehrsanbindung und Erschließung des Plangebietes.

Downloads

⤓ Satzung
⤓ Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Satzung
⤓ Begründung

Bebaungsplan Nr. 2/2012 „Am Maikopf“ — 1. Änderung

Das Plangebiet liegt am nordöstlichen Ortsrand des Ortsteiles Meimers. Das Grundstück ist über die Straße „Bairodaer Straße“ und „Lindenstraße“ erreichbar. Gebietsprägend ist die Ortsbebauung als Umfeld des Plangebietes. Die vorhandene Topographie wird durch die geplante Bebauung nicht verändert. Mit dem Wohngebiet, das eine Fläche von ca. 1,8 ha (Brutto) umfasst, soll den regionalplanerischen Entwicklungszielen entsprochen werden.

Downloads

⤓ Satzung
⤓ Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Satzung
⤓ Begründung
⤓ Umweltbericht

Bebauungsplan Nr. 2/2016 — „Herzog-Georg-Carree“

Die Plangebietsfläche umfasst ca. 23.900 m² und befindet sich im Zentrum der Ortslage von Bad Liebenstein. Geprägt ist das Plangebiet durch Brachflächen im innerstädtischen Bereich. Es handelt sich dabei um das Gelände des ehemaligen Kreiskulturhauses einschließlich Nebenanlagen, um das Grundstück der ehemaligen Gaststätte Zum Löwen sowie das Gelände der ehemaligen Keksfabrik. Die Brachflächenwerden teilweise als Parkplatz bzw. PKW-Abstellflächen genutzt. Die Gebäude von „Löwen“ und „Keksfabrik“existieren nicht mehr, das Gebäude des ehemaligen Kreiskulturhauses wird derzeit zurückgebaut.

Downloads

⤓ Satzung
⤓ Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Satzung (Amtsblatt Nr. 2/2018, S. 4f.)
⤓ Begründung

zurück...