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Offenlegung Ergebnis Grenzwiederherstellung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen

Im Ortsteil Schweina wurden Liegenschaftsvermessungen durchgeführt. Entsprechend § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben.

In der
Gemarkung: Schweina
Flur: 0
Flurstück:    725/22

wurde eine

  • Grenzwiederherstellung
  • Abmarkung

nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574), in der jeweils geltenden Fassung, durchgeführt.

Über die Liegenschaftsvermessung und deren Ergebnis wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten

vom 8. April bis  8. Mai 2024

in der Zeit von 13 bis 16 Uhr
in
in den Räumen der Vermessungsstelle
Dipl.-Ing. Jan Hörschelmann, ÖbVI, Näherstiller Str. 7b, 98574 Schmalkalden, Tel. 03683 / 600518
eingesehen werden.

Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschafts­vermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei der Vermessungsstelle Jan Hörschelmann, Näherstiller Str. 7b, 98574 Schmalkalden, Tel. 03683 / 600518, schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden.

Schmalkalden, 22.03.2024 

[gez. J. Hörschelmann]

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