Sondernutzung öffentlicher Straßen

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Chronik

der Sondernutzungssatzung:
Die 1. Änderung Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Gebiet der Stadt Bad Liebenstein (Sondernutzungssatzung) vom 28. November 2013 wurde am 7. November 2013 im Stadtrat beschlossen und im → Amtsblatt Nr. 12/2013 vom 20. Dezember 2013 bekannt gemacht.

Die Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Gebiet der Stadt Bad Liebenstein (Sondernutzungssatzung) vom 5. August 2013 wurde am 11. Juli 2013 im Stadtrat beschlossen  und im → Amtsblatt Nr. 8/2013 vom 9. August 2013 öffentlich bekannt gemacht.

der Sondernutzungsgebührensatzung:
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Gebiet der Stadt Bad Liebenstein (Sondernutzungsgebührensatzung) vom 5. August 2013 wurde am 11. Juli 2013 im Stadtrat beschlossen und im → Amtsblatt Nr. 8/2013 vom 9. August 2013 öffentlich bekannt gemacht.

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Ob Sie Baumaßnahmen durchführen, Werbung machen oder Stühle und Tische rausstellen wollen: Wenn Sie öffentliche Straßen, Wege oder Plätze auf eine besondere Art nutzen, brauchen Sie dafür eine Sonder­nutzungs­erlaubnis. Wann und wie Sie einen Antrag stellen müssen, welche Ausnahmen gelten und was eine Sonder­nutzung kostet, regeln die Sonder­nutzungs- und die Sonder­nutzungs­gebühren­satzung. Beide können Sie hier einsehen und als PDF-Datei herunterladen. Zudem verlinken wir auf die Bekannt­­machungen im Amtsblatt der Stadt Bad Liebenstein und verweisen auf weiterführende Informationen.