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Lösungsvorschlag im Schlösserstreit aus Bad Liebenstein

Der Bürgermeister der Stadt Bad Liebenstein, Dr. Michael Brodführer (CDU), wendet sich in Sachen „Gründung einer Kulturstiftung Mitteldeutschland“ mit einer zweiten offenen Stellungnahme an Minister Hoff. Darin unterbreitet er für die weiteren Verhandlungen einen Vorschlag, der aus seiner Sicht die Interessen aller Beteiligten zusammenbringen könnte. Die wesentlichen Aspekte der „Bad Liebensteiner Lösung“ fasst das Papier in 5 Punkten zusammen: Trennung von Investitions- und Betriebszuschüssen, Gründung einer Mitteldeutschen Kulturförderstiftung, Ausreichung Betriebskosten an kommunale Träger und Stiftungsträger, Erweiterung der Thüringer Stiftungsliegenschaften und Weiterverfolgung der Idee des Weltkulturerbeantrags. Mit seinem Lösungsvorschlag wird sich der Bürgermeister auch an Kulturstaatsministerin Prof. Monika Grütters in Berlin und Staatsminister Rainer Robra in Sachsen-Anhalt wenden.

 

Bad Liebenstein, den 19. Juni 2020

Empfehlungen zu den Verhandlungen über den Entwurf des Staatsvertrages über die Errichtung einer „Kulturstiftung Mitteldeutschland Schlösser und Gärten“(KMSG-StV)
Hier: Zweite Stellungnahme

Sehr geehrter Herr Minister Hoff,

für Ihr Antwortschreiben vom 3. Juni 2020 bedanke ich mich herzlich. Hierin bitten Sie mich, den Verhandlungsprozess zur geplanten „Kulturstiftung Mitteldeutschland Schlösser und Gärten“ (KMSG) weiterhin kritisch und konstruktiv zu begleiten. Aus diesem Grund erlaube ich mir, den Verhandlungsführern aus kommunaler Sicht nachfolgende Vorschläge zu unterbreiten, die den Interessenlagen aller Beteiligten entsprechen dürften:

1.
Die Thüringer Stiftung Schlösser und Gärten (STSG) mit Sitz in Rudolstadt und die Kulturstiftung Sachsen-Anhalt bleiben als souveräne Stiftungen erhalten. Der vorgesehene Investitionszuschuss des Bundes in Höhe von jeweils 100 Mio. Euro für Thüringen und Sachsen-Anhalt wird einschließlich der Co-Finanzierung des jeweiligen Landes in gleicher Höhe direkt an die jeweiligen Landesstiftungen geleistet.
Vorteile:
a)  Die Entscheidungshoheit über den Einsatz der Mittel bleibt in den jeweiligen Ländern bei den jeweiligen Stiftungen und deren Gremien. Für Thüringen bedeutet dies zusätzlich, dass die kommunale Ebene weiterhin über den Kommunalen Arbeitskreis und die Sitze im Stiftungsrat bei den Investitionsentscheidungen mitbestimmen kann.
b)  Mit entsprechenden Baumaßnahmen kann unverzüglich nach Bewilligung der Bundesgelder begonnen werden, da auf die bestehenden (Bau-) Verwaltungsstrukturen in den Stiftungen, deren Erfahrungen und Expertisen zurückgegriffen werden kann. Eine komplexe Umorganisation der Verwaltungen, die mit dem aktuellen Entwurf des Staatsvertrages einhergeht, ist nicht erforderlich.
c)   Komplexe Übertragungsverfahren von Eigentums- und Erbbaurechten, Pacht- und Nutzungsverträgen sowie schwierige Vermögensauseinandersetzungen erübrigen sich, wenn die Liegenschaften nicht in eine neue Stiftung KMSG übergehen müssen.

2.
Für die vorgesehenen Betriebskostenzuschüsse des Bundes für Museen und Sammlungen in Höhe von jährlich 15 Mio. pro Bundesland und den damit einhergehenden Co-Finanzierungen der Länder in gleicher Höhe wird zwischen den Ländern Thüringen und Sachsen-Anhalt sowie dem Bund eine Mitteldeutsche Kulturförderstiftung gegründet, die die entsprechenden Betriebskostenzuschüsse auf die jeweiligen Einrichtungen verteilt.
Vorteile:
a)  In einer solchen Stiftung ist der Bund neben den Ländern vertreten und wirkt in den Gremien mit. Die Vertreter des Bundes werden an den Entscheidungen angemessen beteiligt. Dies entspricht dem Erfordernis der von Ihnen verwendeten Formulierung der „Goldenen Zügel“ des Bundes.
b)  Für eine Mitteldeutsche Kulturförderstiftung muss vertraglich ein Verteilungsmechanismus festgelegt werden, der sich an den jeweiligen nationalen und landesspezifischen Bedeutungen der Museen und Sammlungen ausrichten kann. Die Stiftungsgremien würden eine koordinierende Stellung einnehmen. Es würde sich um eine Organisation mit schlanker Verwaltung handeln, ohne operatives Geschäft, aber mit maßgeblichem Einfluss auf den Kulturbereich der Museen und Sammlungen.
c)   Das Mitspracherecht der Kommunen ist dadurch gesichert, dass sie Träger der Museen und Sammlungen bleiben.

3.
Die bedeutsame Sammlung der eigenständigen Stiftung Schloss Friedenstein Gotha partizipiert angemessen an der Verteilung der Betriebsmittel durch die Mitteldeutsche Kulturförderstiftung, indem gewährleistet wird, dass Adressaten der Betriebsmittel neben den kommunalen Trägern auch Stiftungsträger sein können.

4.
Die STSG wird unter den o.g. Voraussetzungen um die Liegenschaften Schlosskomplex ehemalige Residenz Altenburg in Altenburg, Schloss und Park Elisabethenburg in Meiningen und Schloss Friedrichswerth in Nessetal und ggf. weitere Liegenschaften erweitert. Damit kommen auch diese Liegenschaften in den Genuss der direkt ausgezahlten Investitionszuschüsse und partizipieren gleichzeitig von den Betriebskostenzuschüssen, die durch eine Mitteldeutsche Kulturförderstiftung ausgereicht werden.

5.
Ein Antrag auf Aufnahme der Thüringer Residenzlandschaft in das UNESCO-Weltkulturerbe wird unter Einbeziehung aller Beteiligten, begleitet von einer breiten öffentlichen Debatte, gewissenhaft vorbereitet.

Das erstmals vom Sachverständigen Beirat der STSG formulierte Vorhaben, die Aufnahme der Thüringer Residenzlandschaft in das UNESCO-Weltkulturerbe zu beantragen, begrüße ich ausdrücklich. Allein durch die Diskussion über einen gemeinsamen Antrag wird das Bewusstsein für unser Thüringer Kulturerbe in Bezug auf die Schlösser, Burgen und Gärten geschärft. Zugleich teile ich die von Ihnen geäußerte Auffassung, auch darüber nachzudenken, den bislang eng gefassten Stiftungszweck der STSG zu erweitern und die eingemieteten Museen sowie Sammlungen der Liegenschaften perspektivisch in die Stiftungsstruktur zu integrieren.

Sehr geehrter Herr Minister, mit dem vorgenannten Kompromissvorschlag möchte ich meinen Beitrag leisten, in den Verhandlungen zu einer sachgerechten Lösung zu finden. Mein Wunsch aus Sicht der kommunalen Ebene ist, dass die Thüringer Residenzlandschaft gestärkt aus der derzeit als kritisch zu bezeichnenden Situation hervorgeht. Ich bitte Sie aufrichtig, die o.g. fünf Punkte ernsthaft zu prüfen und in den weiteren Verhandlungen zu berücksichtigen. Für weiterführende Gespräche stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Eine Abschrift dieser Stellungnahme übersende ich auch an die Bundeskulturstaatsministerin Frau Prof. Grütters und an den zuständigen Staatsminister in Sachsen-Anhalt, Herrn Robra.

Mit vorzüglicher Hochachtung

gez.
Dr. Michael Brodführer
Bürgermeister

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